
Hitze im Quartier: Bald können Baselbieter Gemeinden handeln
Karoline Edrich
Damit die Gemeinden mehr gegen Hitzeinseln in dichten Siedlungen unternehmen können, sollen sie zusätzliche Kompetenzen erhalten. Der Regierungsrat hat entsprechende Schritte in die Wege geleitet.
Die Gemeinden im Baselbiet sollen künftig mehr gegen die Entstehung von Hitzeinseln in Siedlungsgebieten unternehmen können als bisher. Damit das möglich ist, hat der Regierungsrat das öffentliche Vernehmlassungsverfahren für die Änderung des Raumplanungs- und Baugesetzes (RBG) eröffnet.
Der Regierungsrat will den Gemeinden die Kompetenz einräumen, über das Nutzungsplanungsverfahren grösseren Einfluss auf die Umgebungsgestaltung von Bauten und Anlagen auszuüben. Aus diesem Grund habe man die Teilrevision des Raumplanungs- und Baugesetzes in die Vernehmlassung geschickt, so die Regierung in ihrem Communiqué.
Frist bis September
Im Sommer heizen sich dicht besiedelte Gebiete oft stark auf. Und versiegelte Böden begünstigen die Erwärmung zusätzlich. Um das zu verhindern, sollen die Gemeinden in ihren Zonenreglementen künftig konkrete Bestimmungen festschreiben können.
Damit die Vorgaben der Gemeinde wirklich umgesetzt werden, soll im Bewilligungsprozess konkreter Bauvorhaben von Anfang an ein entsprechender Nachweis vorgelegt werden. Mit der Teilrevision soll der Motion «Massnahmen zur Reduktion der lokalen Hitzeentwicklung in dicht besiedelten Ortschaften» von SP-Politiker Thomas Noack Rechnung getragen werden. Die Vernehmlassungsfrist läuft bis 30. September 2023.
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