
Initiative vs. Gegenvorschlag: Binningen stimmt über neue Feuerwerksregelung ab
Baseljetzt
In Binningen will eine Volksinitiative das Zünden von Feuerwerken regulieren. Die Gemeinde ist nicht begeistert von dieser Initiative und schickt einen Gegenvorschlag ins Abstimmungs-Rennen.
Thomas Schwarb hat genug von willkürlichem Feuerwerk in Binningen. Mit der Initiative «Feuerwerk mit Augenmass» will er das private Zünden von Feuerwerk in der Gemeinde einschränken.
Deshalb kommt es am 28. September 2025 im Binningen zur Abstimmung über die strengere Regulierung von Feuerwerk. An die Urne kommen zwei Begehren: die Volksinitiative «Feuerwerk mit Augenmass» und ein Gegenvorschlag des Gemeinderates.
Volksinitiative «Feuerwerk mit Augenmass»: Das Wichtigste in Kürze
Am 12. September 2023 haben Thomas Schwarb und Konsorten in Binningen die formulierte Initiative «Feuerwerk mit Augenmass» eingereicht. Der Einwohnerrat hat die Initiative an seiner Sitzung vom 4. November 2024 für gültig erklärt. Er hat sie in der Sache aber abgelehnt und den Gemeinderat beauftragt, einen Gegenvorschlag auszuarbeiten. Hier die Texte gemäss Abstimmungsinformationen:
- «Die Initiative hat zum Ziel, das Polizeireglement in Bezug auf das Abbrennen von Feuerwerk anzupassen. Feuerwerke und Schiessen im Freien sollen künftig generell einer Bewilligung des Gemeinderats bedürfen. In den Nächten vom 31. Juli auf den 1. August, vom 1. auf den 2. August sowie vom 31. Dezember auf den 1. Januar von 19:00 Uhr bis 1:00 Uhr soll die Bevölkerung aber in vier festzulegenden Zonen von je 1000 m2 Feuerwerk ohne Bewilligung abbrennen dürfen. An allen anderen Tagen soll der Gemeinderat Bewilligungen von Feuerwerk ausserdem an Umwelt-, Sicherheits- und Lärmaspekte knüpfen. Hintergrund der Initiative sind die negativen Begleiterscheinungen rund um Feuerwerke: hohe Feinstaubbelastung, erhebliche Störungen für Haus- und Wildtiere, liegen gelassener Abfall sowie Sachschäden durch Brände oder Unfälle. Zudem wird häufig ausserhalb der gesetzlichen Ruhezeiten Feuerwerk gezündet, was immer wieder zu Beschwerden führt.»
- «Der Gegenvorschlag unterstützt das Ziel der Initiative, die Bevölkerung vor übermässigem Lärm und Schadstoffen zu schützen, und unterstellt daher das Zünden von Feuerwerk sowie das Schiessen im Freien generell der Bewilligungspflicht. Ausnahmen sind der Nationalfeiertag und Silvester. Tagsüber und in den Nächten vom 31. Juli auf den 1. August, vom 1. auf den 2. August sowie vom 31. Dezember auf den 1. Januar würde Feuerwerk auf dem ganzen Gemeindegebiet weiterhin bewilligungsfrei bleiben und somit allen Binningerinnen und Binningern möglich sein. Bedingung ist, dass es sich um legales Feuerwerk handelt. Der Gegenvorschlag sieht zudem vor, dass für lärmsensible Gebiete ein generelles Verbot von Feuerwerk erlassen werden kann. Bei Trockenheit oder anderen triftigen Gründen wäre ein solches Verbot zeitlich befristet auch in weiteren Teilen der Gemeinde ebenfalls möglich.»
Das Polizeireglement der Gemeinde Binningen sieht zurzeit gemäss § 8 vor: «Feuerwerk, Schiessen: Ausserhalb der traditionellen Anlässe (um den 1. August, Banntag und Silvester) ist es mit Bewilligung des Gemeinderats gestattet, Knallkörper und Feuerwerk jeder Art abzubrennen.» Sowohl mit der Initiative als auch mit dem Gegenvorschlag soll diese Regelung präzisiert und verschärft werden.
«Massive Reduktion»
«Wir möchten erreichen, dass man Feuerwerk ablassen kann, aber eingeschränkt in dem Sinn, dass man nicht überall Feuerwerk zünden darf, sondern dass der Gemeinderat Gebiete oder Flächen definiert, wo man dies darf», sagt der Initiant Thomas Schwarb im Interview mit Baseljetzt. Was der Vorteil einer solchen Beschränkung auf gewisse Gebiete wäre, erklärt Schwarb:
Beim Binninger Gemeinderat kommt die Initiative nicht gut an. «Es ist schwierig, dort einfach irgendwelche Zonen festzulegen und den Leuten dann zu sagen, dass sie dort alle zusammen feiern müssen und dort Feuerwerk ablassen dürfen», sagt Caroline Rietschi, Gemeindepräsidentin von Binningen. Deshalb hat der Gemeinderat einen Gegenvorschlag ausgearbeitet.
Rietschi erklärt den Hauptunterschied des Gegenvorschlags zur Initiative und was die Vorteile sind:
Schwarb ist positiv gestimmt, dass die Initiative von der Binninger Stimmbevölkerung angenommen wird. «Die Unterschriften-Sammlung lief quasi fast von alleine.» Nach zwei Wochen seien bereits genug Unterschriften zusammengekommen, so Schwarb. «Das Echo war gut.»
Verbot in Münchenstein gescheitert
Immer wieder kommt es in Gemeinden zu Anträgen für ein Feuerwerksverbot. So auch in Münchenstein. Dort wollte man aber nichts von einem Verbot wissen. Das Abbrennen von Feuerwerk sollte auf dem kompletten Gemeindegebiet verboten werden – auch am 1. August und 31. Dezember. Doch die Gemeindeversammlung stimmte im September 2024 deutlich dagegen.
«Es ist sehr schwierig, ein Verbot durchzusetzen, ohne es zu ahnden», sagt die Gemeindepräsidentin Jeanne Locher-Polier (SP). Die Polizeipräsenz hätte «extrem» erhöht werden müssen. Ausserdem sei die Einschränkung auf gewisse Gebiete, wo Feuerwerk erlaubt wäre, als «sehr schwierig» erachtet worden.
«Die Relevanz eines solchen Verbots, haben wir allerdings schon gesehen», so Locher-Polier. «Die Auswirkungen auf Natur, Mensch und Tier sind gross.» Das Anliegen müsse deshalb ernst genommen werden:
Wittinsburg mit Verbot im Siedlungsgebiet
Die Baselbieter Gemeinde Wittinsburg zeigt, dass es auch anders geht: Dort gibt es bereits ein Feuerwerksverbot im Siedlungsgebiet. Die Erfahrungen in der Gemeinde seien positiv, sagt die Gemeindepräsidentin Caroline Zürcher (SP). Dort, wo das Höhenfeuer im Rahmen des Nationalfeiertages stattfindet, dürfen private Feuerwerke abgebrannt werden – ähnlich wie es die Initiative «Feuerwerk mit Augenmass» in Binningen vorsieht. Das Verbot werde akzeptiert und es gebe praktisch keine Meldungen, dass es nicht eingehalten wird.
Welchen Weg Binningen geht, entscheidet das Stimmvolk am 28. September.
Mitarbeit: Ariela Dürrenberger, Sophie Jung, Jelena Schnüriger, Jennifer Weber
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Sonnenliebe
Privates Feuerwerk gehört schweizweit verboten. Es leiden darunter Mensch, Tier und auch die Pflanzen.