Kaminfeger vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen
©Symbolbild: Keystone
Strafgericht
Baselland

Kaminfeger vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen

30.10.2025 11:22 - update 30.10.2025 19:13
Leonie Fricker

Leonie Fricker

Eine Frau starb im Winter 2021 in ihrer Wohnung im Baselbiet an einer Kohlenmonoxid-Vergiftung. Der für die Wartung der Gasheizung verantwortliche Kaminfeger wurde am Donnerstag freigesprochen.

Nach Wartungsarbeiten an einer Gasheizung in einem Mehrfamilienhaus im Baselbiet im Dezember 2021 strömte Kohlenmonoxid in zwei Wohnungen. Eine Seniorin wurde vergiftet und starb, ein Ehepaar erlitt bleibende Schäden. Der 55-jährige Kaminfeger, der die Wartung durchgeführt hatte, war wegen fahrlässiger Tötung und mehrfacher fahrlässiger Körperverletzung angeklagt. Das Strafgericht in Muttenz sprach ihn am Donnerstag von allen Anklagepunkten frei. Auch für die Verfahrenskosten muss der Mann nicht aufkommen.

Unklar bleibt, wer den Deckel entfernte

Das Gericht hielt am Donnerstag fest, dass die nicht verschlossene Serviceklappe der Gasleitung die Ursache für die Vergiftung der Verstorbenen und die schwere Intoxikation des Ehepaars war. Es äusserte jedoch Zweifel daran, dass der Beschuldigte für diesen Fehler verantwortlich gemacht werden kann. «Das Gericht musste sich die Frage stellen, ob es möglich ist, dass sich eine andere Person in den Heizungsraum begeben und den Deckel entfernt hat», sagte der Gerichtspräsident bei der Urteilsbegründung.

Am Strafgericht wurde deutlich, dass nach dem tragischen Vorfall im Dezember 2021 viele Fragen offenbleiben. Der Gerichtspräsident sprach von «zahlreichen Ungereimtheiten», die trotz intensiver Ermittlungen bestehen bleiben. Es sei nicht ausgeschlossen, dass es weitere Pflichtverletzungen gegeben habe, die zum Todesfall und zu den Verletzungen führten.

Seniorin sei «völlig ahnungslos» gewesen

Als das vergiftete Ehepaar im Universitätsspital die Diagnose Kohlenmonoxidvergiftung erhielt, warnte der zuständige Arzt davor, dass auch weitere Wohnungen betroffen sein könnten. Im Haus habe man bei allen Parteien geklingelt und sie informiert – nur eine Bewohnerin war nicht zu Hause: die Seniorin, die in der darauffolgenden Nacht starb.

«Man hätte sie mit einem Zettel warnen können. Aber sie kam an diesem Tag völlig ahnungslos nach Hause», so der Gerichtspräsident. Weiter stelle sich die Frage, weshalb die Heizung in der Liegenschaft nicht sofort abgeschaltet worden sei, als der Verdacht auf eine CO-Vergiftung nahelag. «Wir hätten gerne eine Antwort darauf gefunden.»

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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