
Kollektiv fordert mehr Schutz für Betroffene von sexualisierter Gewalt
Larissa Bucher
«Die Scham muss die Seite wechseln» ist am Montagmittag vor dem Kollegienhaus der Uni Basel zu lesen. Mit einer Kundgebung fordert das Kollektiv Dulifera mehr Schutz für Betroffene von sexualisierter Gewalt.
Anfang November 2024 – eine Reportage von SRF-Kassensturz sorgt für Aufsehen. Der Inhalt: Zwei ehemalige Studentinnen erheben schwere Vorwürfe gegen die Universität Basel und ihre Professoren wegen sexueller Belästigung. Dabei steht der Vorwurf im Raum, die Universität habe die Täter geschützt, statt sie zur Rechenschaft zu ziehen. Denn beide Professoren arbeiten, trotz Abmahnung und Kündigungsdrohung, weiterhin an der Universität und betreuen dort Studierende. Viele empfinden die getroffenen Massnahmen der Uni-Leitung als unzureichend und fordern einen besseren Schutz der Betroffenen.
Mehr Schutz für Betroffene
«Wir sind erschüttert und wütend darüber, was Betroffene von sexualisierter Gewalt an der Universität Basel erlebt haben und immer wieder erleben müssen», schreibt das Kollektiv Dulifera gemeinsam mit der Fachgruppe Soziologie der Uni Basel vor wenigen Tagen auf Social Media und rief damit zu einer Kundgebung am 25. November auf. Somit versammelten sich am Montagmittag einige Personen vor dem Kollegienhaus. «Wieder einmal wird deutlich, dass Betroffene von der Uni-Leitung keine Unterstützung erwarten können, sondern durch systematischen Täter*innenschutz von der Uni zum Schweigen gebracht werden», heisst es.
Ziel dieser Kundgebung sei es, «den Druck auf die Universität aufrechtzuerhalten und auf die Missstände hinzuweisen», sagt das Kollektiv Dulifera auf Anfrage von Baseljetzt.
Untersuchungen 2018 und 2020 abgeschlossen
Die Universität Basel hatte im Vorfeld Kenntnis der Kundgebung, wurde jedoch von den organisierenden Personen nicht direkt informiert, sagt Mediensprecher Matthias Geering auf Anfrage von Baseljetzt.
Zudem teilt die Uni Basel mit, dass die aktuell diskutierten Fälle sich vor mehr als sechs Jahren ereigneten. Die Untersuchungen dazu, die von einer externen Juristin geleitet wurden, seien 2018 und 2020 abgeschlossen worden. «Die externe Untersuchungsperson hat der Universität Massnahmen gegenüber den beschuldigten Personen vorgeschlagen. Diese wurden in einem Fall umgesetzt und im anderen sogar verschärft», sagt Geering. Demnach erhielten beide Professoren eine Abmahnung mit Kündigungsandrohung. «Die Untersuchungsperson, welche bei diesen Fällen in Kenntnis aller Details war, hielt eine Kündigung offenbar als nicht angemessen.»
Uni Basel leitete Massnahmen ein
Aus den beiden Vorfällen hat die Universität Basel gelernt und verschiedene Massnahmen eingeleitet. So sei im September 2019 eine Koordinationsstelle Persönliche Integrität geschaffen und eine Uni-weite Kampagne gegen sexuelle Gewalt umgesetzt worden. Im Herbst 2020 sei weiter das Reglement zum Schutz der persönlichen Integrität angepasst und im Oktober 2020 verabschiedet worden. «Der Geltungsbereich des Schutzes der persönlichen Integrität wurde erweitert (neben sexueller Belästigung neu auch Mobbing und Diskriminierung). Gleichzeitig wurden die Prozessabläufe und Funktion der Koordinationsperson klarer definiert sowie der Umgang mit den Daten und Informationen präzisiert», erklärt Geering.
Im Dezember 2020 wurde dann ein Code of Conduct in Kraft gesetzt, in welchem die Universität Basel die Zusammenarbeitskultur und Werte definiert. «All diese Neuerungen wurden zusammen mit der Botschaft kommuniziert, dass die Universität Basel keine Verstösse gegen die persönliche Integrität dulde.»
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Boldis
Und Frauen dürfen alles?
spalen
es steht nirgends, dass frauen alles dürfen, es geht um sexualisierte gewalt – und in der erdrückenden mehrheit der fälle sind halt männer die täter. mit den hinweis „aber die frauen“ will man schlicht davon ablenken und nimmt so alle opfer – frauen und männer – nicht ernst. dieser reflex „.. aber die anderen“ ist verunglimpfung der opfer und nimmt die täter aus der verantwortung.