
Landrat erklärt Mindestlohn-Initiative für rechtsgültig
Baseljetzt
Der Landrat hat am Donnerstag die Initiative «22 Franken Mindestlohn im Baselbiet» mit 80 zu 1 Stimme für rechtsgültig erklärt. Die Frage nach der Rechtsgültigkeit war in allen Fraktionen unbestritten.
Das Parlament folgte damit der Justiz- und Sicherheitskommission (JSK), die dazu ein juristisches Gutachten eingeholt hatte. Die formulierte Gesetzesinitiative der Gewerkschaft Unia Nordwestschweiz wurde letztes Jahr eingereicht. Der Rechtsdienst des Regierungsrats kam zum Schluss, dass sie rechtsgültig sei. In der Landratsdebatte kamen jedoch Zweifel auf, ob die Initiative nicht doch rechtswidrige Elemente enthalten könne.
Zur Debatte stand etwa der Geltungsbereich der Initiative, also die Bestimmung, wonach der Mindestlohn auch für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gilt, die für Unternehmen aus anderen Kantonen im Baselbiet tätig sind. Die Mehrheit des Parlaments wollte daher eine Zweitmeinung einholen und unterbreitete sie zur Vorprüfung der JSK.
Zur Klärung der Frage, ob die Initiative gegen das Binnenmarktgesetz verstossen könnte, erstellte der Jus-Professor Felix Uhlmann im Auftrag der Kommission ein Gutachten. Dieser wies darauf hin, dass diese Initiative wie auch ihr Pendant in Zürich Ausnahmebestimmungen kennen, was entscheidend sei für die Gültigkeit. Die JSK sprach sich daraufhin einstimmig dafür aus, die Initiative für gültig zu erklären. (sda/mei)
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