Lindemann verliert vor Gericht gegen Süddeutsche Zeitung
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Rechtsstreit
International

Lindemann verliert vor Gericht gegen Süddeutsche Zeitung

12.10.2023 17:26 - update 12.10.2023 17:29

Baseljetzt

Das Frankfurter Landgericht hält die Publikation der Süddeutschen Zeitung mit Vorwürfen gegen Till Lindemann für zulässig. Die Anwälte des Rammstein-Frontmanns wollen nun in Berufung gehen.

Die Süddeutsche Zeitung machte gemeinsam mit dem NDR im Juni 2023 die Vorwürfe gegen Till Lindemann rund um dessen Band Rammstein erstmals umfassend öffentlich. Nun hat das Landgericht Frankfurt ein klares Urteil gefällt: die Veröffentlichung des Artikels ist vollumfänglich zulässig, wie die SZ berichtet.

Lindemanns Anwälte: Artikel sei «vorverurteilend»

Die Anwälte von Till Lindemann hatten argumentiert, aus der Berichterstattung der SZ ergebe sich, dass Lindemann an zwei Frauen sexuelle Handlungen vorgenommen habe, denen sie nicht zugestimmt hätten. Die sexuellen Kontakte seien jedoch einvernehmlich gewesen. Jene Vorwürfe gegen Lindemann seien stigmatisierend und der schweren Kriminalität zuzuordnen. Der Artikel mit dem Titel «Am Ende der Show» sei vorverurteilend gewesen und nicht ausgewogen. Die Zeitung habe mit ihrem Bericht die Intimsphäre des Rammstein-Frontmanns verletzt.

«Überragendes öffentliches Informationsinteresse»

Das Gericht stimmte dem nicht zu. Am Casting-System von Rammstein bestehe ein «überragendes öffentliches Informationsinteresse», insbesondere «unter Präventionsgesichtspunkten». Die Presse dürfe berichten, da die Unschuldsvermutung nicht ausschliesse, dass eine Verdachtslage beschrieben und bewertet wird. Dies gehöre zu den Aufgaben der Presse. Die Kammer führte weiter aus, dass der «erforderliche Mindestbestand an Beweistatsachen» auch gegeben sein kann, wenn es für die konkrete Situation nur eine Zeugin gibt. Sonst «würde dies dazu führen, dass über einen möglichen Vorfall wie den vorliegenden nie berichtet werden dürfte.»

Zudem sei der Artikel ausgewogen, da Lindemann und die Band ausreichend Gelegenheit zur Stellungnahme hatten. Auch die Einstellung des Ermittlungsverfahrens der Staatsanwaltschaft Berlin gegen Lindemann führe nicht zu einer Unzulässigkeit der Berichterstattung.

Wie die SZ weiter schreibt, hat Lindemanns Anwalt angekündigt, in Berufung zu gehen.

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