Mann (42) muss nach Messerstecherei im Drogenmilieu mehrere Jahre ins Gefängnis
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Gerichtsprozess
Basel-Stadt

Mann (42) muss nach Messerstecherei im Drogenmilieu mehrere Jahre ins Gefängnis

15.04.2024 17:34 - update 16.04.2024 08:22
David Frische

David Frische

Letzten Sommer soll ein Mann (42) im Kleinbasler Drogenmilieu einen Kollegen mit dem Messer niedergestochen haben. Das Strafgericht sprach den Angeklagten schuldig. Er muss für über sechs Jahre ins Gefängnis.

Der Beschuldigte soll im Juli 2023 mit einem Bekannten in einer Kleinbasler Wohnung erst Kokain konsumiert und sich dann mit diesem heftig gestritten haben. Danach soll der 42-jährige Marokkaner seinen Kollegen durchs Treppenhaus verfolgt und schliesslich fünfmal auf ihn eingestochen haben. Der Bekannte wurde dadurch am Oberkörper beträchtlich verletzt.

Der Beschuldigte habe vorsätzlich versucht, das Opfer zu töten, so das Gericht. Es verurteilte den Angeklagten am Montag wegen der versuchten vorsätzlichen Tötung, der Bedrohung und der Beschimpfung des Opfers zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von sechs Jahren und 100 Tagen. In die Strafe fliesst auch mit ein, dass der Beschuldigte am gleichen Tag unter anderem zwei Laptops aus einem fremden Auto gestohlen hatte. Der Verurteilte sitzt seit Juli 2023 in Haft. Die bereits verbüsste Haftstrafe werde ihm an die nun verhängte Freiheitsstrafe angerechnet, sagte die Gerichtspräsidentin am Montag bei der Urteilsverkündung.

Reduziert schuldfähig

Ein Gutachten attestierte dem Angeklagten eine reduzierte Schuldfähigkeit. Das Gutachten bezieht sich auf einen Vorfall aus dem Jahr 2004. Damals war der Beschuldigte laut eigener Aussage aus dem Fenster gestürzt. Er trug ein Schädel-Hirn-Trauma davon, das auch bleibende Hirnschäden verursacht haben könnte. Auch leidet er an einer posttraumatischen Belastungsstörung. Der Beschuldigte gab zudem an, an Epilepsie zu leiden.

Das Gericht berücksichtigte die reduzierte Schuldfähigkeit und reduzierte das Strafmass leicht. Dass der Angeklagte das Opfer nicht getötet habe, sei aber nur dem Einsatz des Hauswarts zu verdanken, der dazwischen gegangen sei, so die Gerichtspräsidentin. Der Verurteilte ist zudem einschlägig vorbestraft. In Italien hatte er bereits eine Verletzung mit Todesfolge begangen. Und trotzdem kam es vergangenen Sommer zur versuchten Tötung, so die Richterin. Das Gericht erhöhte die Freiheitsstrafe deshalb wieder um 20 Prozent. Für den Diebstahl und die Drohung erhielt der Mann weitere 100 Tage Freiheitsstrafe aufgebrummt.

Genugtuung, Busse und Landesverweis

Der Angeklagte muss dem Opfer zudem eine Genugtuung von 3000 Franken zahlen. Das Gericht sprach zudem eine Busse von 300 Franken wegen des Konsums von Kokain und Cannabis aus. Der Verurteilte muss auch die Verfahrenskosten tragen. Zudem kassiert er einen Landesverweis von 20 Jahren.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Verteidigung wie auch die Staatsanwaltschaft können es noch anfechten.

Die ganze Vorgeschichte und das Protokoll der Gerichtsverhandlung findest du hier:

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Kommentare

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15.04.2024 18:04

Sprissli

Und er wird zu 💯 % nicht ausgeschafft das kennen wir ja zu genüge von dieser Richterin!

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15.04.2024 18:49

PRodriguez

Sie hat ihm einen 20-Jährigen Landesverweis aufgebrummt. Nicht gut genug?

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