Mögliche fahrlässige Tötung im OP: Heute werden Zeugenaussagen erwartet
©Symbolbild: Keystone
Gerichtsverfahren
Basel-Stadt

Mögliche fahrlässige Tötung im OP: Heute werden Zeugenaussagen erwartet

03.11.2023 05:51 - update 03.11.2023 10:34

Karoline Edrich

10 Jahre alt ist der Fall, der seit dem 25. Oktober vor Gericht weiterverhandelt wird. Heute Freitag werden Zeugenaussagen erwartet, die genauer Aufschluss geben sollen, was im März 2014 genau geschehen ist.

Vor zehn Jahren verstarb eine Frau bei der Geburt ihres Kindes im Bethesda-Spital. Das Neugeborene erlitt schwere bleibende Gehirnschäden. Angeklagt ist das am damaligen Tag behandelnde Ärzteteam, bestehend aus dem Belegarzt, dem Anästhesisten und der Hebamme. Sie alle sind wegen fahrlässiger Tötung, fahrlässiger schwerer Körperverletzung (mehrfach) und womöglich auch unterlassener Nothilfe angeklagt. Unterdessen sind alle im Pensionsalter.

Das ist passiert:

Einer der wohl entscheidendsten Punkte ist, dass der Arzt die Lage des Fötus nicht kontrolliert haben soll. Dieser lag nämlich falsch im Unterleib der Mutter, weshalb von Beginn weg mit einer mechanisch erschwerten Geburt hätte gerechnet werden müssen. Stattdessen wurde der schwangeren Frau das Wehenförderungsmittel Syntocinon verabreicht.

Das verabreichte Mittel sorgte vermutlich für den Uterusriss bei der Mutter, durch welchen der Fötus unterversorgt wurde und einen Blut- und Sauerstoffmangel erlitt. Der Fötus bekam 28 Minuten lang keine oder keine ausreichende Sauerstoffzufuhr, kam um 8.23 Uhr leblos zur Welt und musste reanimiert werden.

Die Folgen davon sind irreversible schwere Gehirnschäden. Hätte man das Kind eine knappe Viertelstunde früher mit der Zange aus dem Unterleib der Mutter geholt, hätten diese Schäden laut Gutachten zu 80 Prozent vermieden werden können. Nach der Geburt sollen die Ärzte das Kind zu spät intubiert haben, was die Hypoxie um weitere 12 Minuten verlängerte und somit die Gehirnschäden des Neugeborenen verschlimmerte.

Mutter starb an Herzversagen

Der Uterusriss bei der Mutter sorgte für massive innere Blutungen, die unentdeckt blieben, da der immer wieder instabile Blutdruck für die Ärzte nicht Grund genug gewesen sein soll, weitere Abklärungen vorzunehmen. Nachdem die Frau insgesamt neun Mal Ephedrin zur Kreislaufstabilisierung erhalten hatte, sackte ihr Blutdruck weiter ab. 106 Minuten nach der Geburt realisierten die Ärzte, dass sich der Bauchraum nach dem Uterusriss mit Blut gefüllt hatte. Die Sanität brachte die Frau noch ins Universitätsspital. Kurz vor 11 Uhr verstarb die Mutter aber an Herzversagen aufgrund des hohen Blutverlustes.

Bereits am 25. Oktober musste sich das Ärzteteam vor Gericht verantworten. Alle Angeklagten, also der damalige Belegarzt, der Anästhesist und die Hebamme, waren bei der Prozesseröffnung vor Ort. Heute werden Zeugenaussagen erwartet. Die Urteilseröffnung erfolgt voraussichtlich am 24. November. Für alle drei Personen gilt die Unschuldsvermutung.

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