
Nach Körperverletzung und Diebstählen: 19-Jähriger erhält Freiheitsstrafe
Lea Meister
Ein 19-Jähriger musste sich am Mittwoch vor Gericht verantworten. Ihm wurden mehrfacher Diebstahl, Körperverletzung und versuchte vorsätzliche Tötung vorgeworfen. Am Donnerstag wurde das Urteil gesprochen.
Der 19-jährige Algerier hielt sich im Herbst 2023 regelmässig im Bereich der Dreirosenanlage auf und soll dort verschiedene Delikte begangen haben. Neben dem Diebstahl von Schmuck wird ihm auch vorgeworfen, zwei Männer verletzt zu haben. Einen soll er mit einer Musikbox geschlagen, denselben Mann und einen Kollegen zudem mit einem Messer verletzt haben. Den Prozesstag kannst du hier im Detail nachlesen:
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Am Donnerstag verurteilte ihn das Gericht zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 34 Monaten, davon 12 Monate unbedingt und die restlichen 22 Monate auf Bewährung mit einer Probezeit von drei Jahren. Es wurde zudem ein Landesverweis für die Dauer von sechs Jahren ausgesprochen, der für den gesamten Schengenraum gilt. Schuldig gesprochen wurde er in den Anklagepunkten der mehrfachen Körperverletzung mit einem gefährlichen Gegenstand und des mehrfachen Diebstahls.
Vom Vorwurf der versuchten Tötung durch das Verletzen zweier Personen mit einem Messer wurde er freigesprochen. Gerichtspräsidentin Dorrit Schleiminger begründete diesen Entscheid wie folgt: «Die Beweislage betreffend die Messerstecherei war insofern besonders, weil beide Opfer nach einer ersten Befragung untergetaucht waren und deshalb im weiteren Verfahren und vor Gericht nicht mehr befragt und dem Beschuldigten auch nicht gegenübergestellt werden konnten.»
Eine Aussage war zu unzuverlässig
Damit es trotzdem zu einem Schuldspruch kommen könne, der auf die Aussagen der Opfer abgestützt werden kann, müssten die Aussagen besonders zuverlässig sein und durch zusätzliche Beweise oder Indizien gestützt werden. Beim ersten Geschädigten sei dies der Fall gewesen, er habe ausgesagt, dass er vom gleichen Mann mit dem Messer verletzt worden sei, der ihn zuvor mit dem Lautsprecher geschlagen habe – es handelte sich dabei erwiesenermassen um den Beschuldigten.
«Das zweite Opfer hatte aber widersprüchliche und unklare Angaben zur Person des Täters gemacht», so Schleiminger. Denn sowohl der Beschuldigte als auch sein Begleiter sollen laut der Aussage bei der Auseinandersetzung ein Messer in der Hand gehabt haben – das Opfer hätte also auch durch den Kollegen des 19-Jährigen verletzt werden können.
Da der Grundsatz im Zweifel für den Angeklagten gelte, gehe das Gericht von diesem Sachverhalt aus, weshalb der Beschuldigte vom Vorwurf der versuchten Tötung freigesprochen wurde.
Keine Lebensgefahr durch die Verletzungen
Seine Taten wurden zudem als Körperverletzung mit einem gefährlichen Gegenstand und nicht als versuchte schwere Körperverletzung gewertet, weil die Gefahr einer lebensgefährlichen Verletzung oder einer andauernden Beeinträchtigung eines Organs nicht so hoch war. Dies hatte die rechtsmedizinische Gutachterin am Mittwoch vor Gericht zu Protokoll gegeben. Dies gelte sowohl für die Stichverletzungen wie auch für den Schlag mit der Musikbox, der nur eine Schürfung verursacht habe.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die beiden Parteien können noch in Berufung gehen.
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Sprissli
Und wann wird er ausgeschafft NIE!!,wir kennen ja die Basel-Stadt Justiz!