19-Jähriger soll bei der Dreirosenanlage gestohlen und zugestochen haben
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Strafgericht
Basel-Stadt

19-Jähriger soll bei der Dreirosenanlage gestohlen und zugestochen haben

20.08.2024 16:55 - update 04.09.2024 09:00
Leonie Fricker

Leonie Fricker

Am Mittwoch muss sich ein 19-Jähriger vor dem Basler Strafgericht verantworten. Rund um die Dreirosenanlage soll er mehreren Passanten Schmuck geklaut haben. Am schwersten wiegt jedoch der Vorwurf der versuchten vorsätzlichen Tötung.

Die Liste der Vorwürfe gegen den Beschuldigten ist lang. Im Herbst 2023 soll er laut Anklageschrift mehmals innert kurzer Zeit straffällig geworden sein. Die Staatsanwaltschaft klagt den jungen Mann wegen merhfachen Diebstahls, schwerer Körperverletzung und versuchter vorsätzlicher Tötung an. Bei seinen kriminellen Handlungen soll er nicht alleine gewesen sein, sondern mit Komplizen zusammengearbeitet haben. Das Gebiet, wo es zu den Übergriffen kam, gilt in Basel-Stadt gemeinhin als krimineller Hotspot: Die Dreirosenanlage im unteren Kleinbasel.

Mehrere Diebstähle mit Komplizen

An einem Freitagabend im September 2023 begann mutmasslich die Deliktserie des damals 18-Jährigen. Gemeinsam mit drei Komplizen soll der Beschuldigte einem Passanten mithilfe eines Ablenkungsmanövers Schmuck geklaut haben. Die Gruppe Männer soll den Geschädigten nahe der Dreirosenanlage erst abgefangen und dann umzingelt haben. Unbemerkt sollen die Diebe den Verschluss seiner Halskette geöffnet und diese dann eingesteckt haben. Doch damit nicht genug. Im gleichen Atemzug soll die Gruppe Männer versucht haben, an die Uhr des Passanten zu kommen. Dieser aber bemerkte das Vorhaben der Männer und konnte so den zweiten Diebstahl verhindern. Mit der geklauten Halskette im Wert von 1’000 Franken konnten sie jedoch entkommen.

Nur rund einen Monat später, wieder an einem Freitagabend, soll es am Unteren Rheinweg zum nächsten Diebstahldelikt gekommen sein. Der Beschuldigte war wieder mit mindestens drei Komplizen unterwegs. Abgesehen haben es die Männer einmal mehr auf die Halskette eines Passanten. Der Beschuldigte soll dem vorbeispazierenden Mann erst einen Handschlag gegeben haben, danach soll er ihn abgelenkt und ihm die Kette vom Hals geklaut haben. Der Beschuldigte und seine Komplizen liefen mit dem Diebesgut im Wert von 150 Franken davon.

Streit bei Dreirosenanlage eskaliert

Eine Woche später, diesmal an einem Samstagabend im Oktober 2023 , soll sich der Beschuldigte erneut bei der Dreirosenanlage aufgehalten haben. Dort war er mit fünf Bekannten zugegen. Dann soll es zu einer Konfrontation mit einer anderen Gruppe von Männern gekommen sein. Was mit einem verbalen Streit anfing, entwickelte sich zu einer chaotischen und gewalttätigen Schlägerei.

Im Gerangel soll der 19-Jährige seinem Kontrahenten, der seinerseits mit zwei Kollegen unterwegs war, mit einer etwa 50 Zentimeter langen Musikbox auf den Kopf geschlagen haben. Der Geschädigte fiel direkt zu Boden und verletzte sich. Wie die Staatsanwaltschaft in ihrer Anklageschrift festhält, nahm der Beschuldigte mit dem Schlag gegen den Kopf eine lebensgefährliche oder zumindest schwere Verletzung seines Gegenübers in Kauf.

Noch am gleichen Abend, etwa eine Stunde nach der tätlichen Auseinandersetzung bei der Dreirosenanlage, soll es erneut zu einem Aufeinandertreffen der beiden Gruppen gekommen sein. Laut Anklageschrift riefen der Beschuldigte und sein Bekannter die drei Männer in der Nähe der Haltestelle Dreirosen zu sich. Dann behauptete der Beschuldigte, er habe das Handy von einem seiner Kontrahenten bei sich, weshalb sie ihm folgen sollten, um es zurückzubekommen.

Unter diesem Vorwand lockten der Beschuldigte und sein Komplize die Dreiergruppe in eine nahegelegene Seitenstrasse. Dort angekommen soll der 19-Jährige plötzlich ein Messer gezückt und zugestochen haben. Erst soll er einem der Männer unterhalb der Rippe, später dessen Kollegen mehrfach im Bereich des Gesässes Stichverletzungen zugefügt haben.

Am Montag muss sich der junge Mann für die ihm vorgeworfenen Taten vor Gericht verantworten.

Baseljetzt berichtet vom Prozess am Basler Strafgericht. Es gilt die Unschuldsvermutung.

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03.09.2024 17:59

emab

einlochen und weg damit

1 3

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