Nationalratskommission will Gebärdensprachen anerkennen lassen
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Nationalratskommission will Gebärdensprachen anerkennen lassen

HEUTE • 15:58 Uhr

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Im Nationalrat fordert eine Kommission, die drei Gebärdensprachen rechtlich anzuerkennen und ein entsprechendes Gesetz zu schaffen. Damit schlägt sie einen anderen Weg als der Bundesrat ein.

Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrats (WBK-N) hat am Freitag eine parlamentarische Initiative eingereicht, welche die Anerkennung der Gebärdensprachen durch die Schaffung eines Gebärdensprachen-Rahmengesetzes erreichen will. Das ist der Parlamentswebseite zu entnehmen.

Mit der Initiative befasst sich als Nächstes die Schwesterkommission des Ständerats. Stimmt sie der Schaffung eines Spezialgesetzes zu, kann die WBK-N mit der Ausarbeitung beginnen.

Forderung liegt seit Jahren auf dem Tisch

Der Bundesrat will anders vorgehen. Er sieht Anpassungen im Behinderten-Gleichstellungsgesetz vor, um den Gebrauch der Gebärdensprachen zu regeln. Das soll Teil des Gegenvorschlags zur Inklusionsinitiative sein.

Die Inklusionsinitiative war 2024 mit 108’000 gültigen Unterschriften eingereicht worden. Sie verlangt, die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen und über alle Gesetzesebenen hinweg sicherzustellen. Menschen mit Behinderung sollen Anspruch haben auf Unterstützungs- und Anpassungsmassnahmen und insbesondere ihren Wohnort und ihre Wohnform frei wählen können.

In der Vernehmlassung war das Projekt der Landesregierung von Betroffenen teilweise scharf kritisiert worden. Sie bemängelten, dass es nur im Schneckentempo vorangehe. Bereits vor über drei Jahren hatte das Parlament mit einer überwiesenen Motion die rechtliche Anerkennung der Gebärdensprachen gefordert.

«Sprachen sind keine Behinderung»

Drei Viertel der rund 1,9 Millionen Menschen mit Behinderungen würden durch den inzwischen vorliegenden Gegenvorschlag ausgeschlossen, schrieb der Verein für eine inklusive Schweiz in einer Mitteilung von Ende September. Er erfasse nur jene, die eine Leistung der Invalidenversicherung (IV) bezögen.

Der Schweizerische Gehörlosenbund fordert seit Längerem ein Spezialgesetz zu den Gebärdensprachen – statt deren Integration in das Behinderten-Gleichstellungsgesetz. «Sprachen sind keine Behinderung», titelte die Organisation vor Jahresfrist in einer Mitteilung.

Der Bundesrat stosse Gehörlose vor den Kopf und missachte den Willen des Parlaments. Die Anerkennung der Gebärdensprachen bleibe unverbindlich, konkrete Sprachfördermassnahmen fehlten, und notwendige Gleichstellungsmassnahmen würden komplett ignoriert. (sda/jsa)

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