
Im Unispital gilt wieder Maskenpflicht
Ismael Rohwedder
Im Universitätsspital Basel gilt ab sofort wieder eine Maskenpflicht für Mitarbeitende mit Patientenkontakt sowie für Besuchende. Auch Patient:innen sollen beim Kontakt mit Besuchenden eine Maske tragen.
Aufgrund der epidemiologischen Lage hat das Unispital teilweise die Maskenpflicht wieder eingeführt. Aktuell kursieren wieder zahlreiche Covid-Viren. So gilt für Mitarbeitende mit Patientenkontakt seit Montag die Maskenpflicht. Auf den Stationsbüros dürfen die Mitarbeitenden ihre Maske ausziehen.
Dies müssen Besuchende beachten
Auch für Besucher:innen im Universitätsspital Basel, die Patient:innen besuchen, gilt die Maskenpflicht. Für Besuchende gelten aber noch weitere Regeln. So wird bei Erkältungssymptomen oder einem positiven Testnachweis von respiratorischen Viren ein Spitalbesuch nicht empfohlen. Zurzeit wird von Beschränkung der Besuchenden abgesehen. Das Unispital empfiehlt jedoch, Kinder unter sechs Jahren nur in Ausnahmesituationen zu besuchen.
Dies gilt für die Patient:innen
Die Empfehlung besagt, dass auch Patient:innen bei Kontakt mit Besuchenden eine Maske tragen sollen. Grundsätzlich sollen aber alle im Spitalbetrieb mit Erkältungssymptomen eine Maske aufsetzten. Die Massnahmen sollen über die ganze Wintersaison gelten, je nach epidemiologischer Lage werden diese angepasst. Dazu hier der Flyer.

Das Claraspital verhängt nur für Mitarbeitende mit Patientenkontakt im stationären Bereich eine Maskenpflicht. Im Kantonsspital Liestal ist für Besuchende zwingend eine Maske notwenig, wenn Erkältungssymptome vorhanden sind. Mitarbeitende, die trotz Verdacht auf Covid arbeiten können, tragen eine FFP2-Maske, wie die bz berichtet.
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TomGrau
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