So soll die «Gemeinsame Gesundheitsregion» aussehen
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So soll die «Gemeinsame Gesundheitsregion» aussehen

27.11.2023 11:31 - update 27.11.2023 11:32
Larissa Bucher

Larissa Bucher

Die Gesundheitsdirektoren Lukas Engelberger (BS) und Thomi Jourdan (BL) haben am Montag über den Stand der «Gemeinsamen Gesundheitsregion» informiert. Zwei wichtige Planungsthemen wurden dabei vorgestellt.

Die Regierungen der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft haben in der der ambulanten Zulassungssteuerung neue Gesetzesgrundlagen verabschiedet. Diese durchliefen diesen Sommer eine Vernehmlassung bei Fachverbänden und Spitälern, Parteien und Gemeinden beider Kantone, heisst es in einer gemeinsamen Medienmitteilung. Hintergrund ist das Aufgeben der Zulassungsverordnung im Kanton Baselland auf Beschwerde hin im Januar 2023.

Neue Grundlage geschaffen

Mit den neuen Teilrevisionen der Gesundheitsgesetze werde nun in beiden Kantonen eine möglichst gleiche Grundlage geschaffen. Somit würde dem Urteil des Kantonsgerichtes Basel-Landschaft Rechnung getragen, welches verlangt, dass die bereits ausgearbeitete Zulassungsverordnung eine formell-gesetzliche Grundlage erhält.

Die Aufgabe der beiden Kantone, das Versorgungsangebot an Ärztinnen und Ärzten nach Bedarf zu regulieren, bleibt dabei unverändert, heisst es weiter. Zudem sei geplant, die vorgestellten Zulassungsbeschränkungen in den acht Fachgebieten Anästhesiologie, Kardiologie, Neurologie, Ophthalmologie, orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsapparates, Oto-Rhino-Laryngologie, Radiologie und Urologie beizubehalten respektive im Kanton Basel-Landschaft wieder einzusetzen. Ab Mitte 2025 müssen dann die entsprechenden bundesrechtlichen Bestimmungen umgesetzt werden.

Spitallisten Psychiatrie

Ein weiteres wichtiges Gebiet der Zusammenarbeit ist die Psychiatrie. Bereits vor fast einem Jahr wurde dazu der bikantonal erarbeitete Versorgungsplanungsbericht Psychiatrie 2022 vorgestellt. Das Dokumente diente nun als Grundlage für weitere Überlegungen.

Die beiden Basel geben weiter bekannt, dass sich bereits zehn Spitäler und Kliniken für Leistungsaufträge auf den gleichlautenden Spitallisten Psychiatrie 2024 beworben hätten. Es handle sich um sieben Kliniken mit Standorten in den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft sowie drei Kliniken im Kanton Aargau respektive Bern, welche jeweils Spezialbedürfnisse abdecken. Alle hätten die Leistungsaufträge gemäss ihren Bewerbungen erhalten, heisst es in der Medienmitteilung.

Im Bereich «Kinder- und Jugendliche» wird das Angebot auf der Spitalliste erweitert. Hier würde nämlich eine Unterversorgung herrschen. Die «Mutter-Kind-Behandlungen» sollen mit den nun eingeführten gleichlautenden Spitallisten Psychiatrie besser abgebildet werden.

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