Neues Gleichstellungsgesetz: Ein breit gefasster Kompromiss
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Grosser Rat
Basel-Stadt

Neues Gleichstellungsgesetz: Ein breit gefasster Kompromiss

28.11.2023 10:00 - update 28.11.2023 13:36
Maximilian Karl Fankhauser

Maximilian Karl Fankhauser

Die Definition Mann und Frau bleibt, wird zusätzlich ergänzt. Zudem enthält das neue Gleichstellungsgesetz wichtige Präzisierungen, die die Gleichstellung von LGBTIQ-Menschen im Kanton fördern sollen.

Am Dienstag stellt die Justiz-, Sicherheits- und Sportkommission (JSSK) des Grossen Rates den Bericht zum neuen Gleichstellungsgesetz vor. Darin schreibt sie, dass sie dem neuen Gesetz «mit wichtigen Präzisierungen» zustimmt. Bereits am Montag schrieb der Verein «habs queer Basel», dass ihn diese fortschrittlichen Gedanken zur Thematik freuen würden.

In einer Medienmitteilung schreibt die JSSK, dass sie dem Grossen Rat beantragt, den Gesetzesvorschlag der Regierung anzunehmen. Sie begrüsse es, dass das Gesetz neben der Gleichstellung von Mann und Frau auch diejenige von LGBTIQ-Menschen umfasst.

Es handle sich hierbei um einen breit getragenen Kompromiss, der erarbeitet wurde. Es werde aber weiterhin unmissverständlich festgehalten, dass der Gleichstellungsauftrag für Frauen und Männer bestehen bleibt. Dies war eine Sorge in der Bevölkerung, die sich nicht bewahrheitete. Auch die personellen und finanziellen Ressourcen für diesen Auftrag würden bestehen bleiben.

Der Geschlechtsbegriff wird ausformuliert

Auch die Geschlechterbegriffe des Mannes und der Frau werden bestehen bleiben. Der Begriff Geschlecht sei ausformuliert worden.

Zudem werde der Verwaltung aber auch die Möglichkeit und Mittel gegeben, die Gleichstellung von lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans, intergeschlechtlichen und weiteren queeren Menschen zu fördern. Die gleichzeitige Nennung von Nichtbinarität, Transidentität und Intergeschlechtlichkeit neben den Kategorien Frauen und Männer würden das aktuelle Spektrum der gelebten geschlechtlichen Vielfalt sehr gut abdecken, schreibt die JSSK weiter.

Die Vorreiterrolle des Kantons

Angedacht seien unter anderem Sensibilisierungsmassnahmen, Informationskampagnen und Beratungsangebote für Betroffene. Zusätzlich werde der Kanton auf gesetzlicher Ebene die Möglichkeit erhalten, im Bereich LGBTIQ mit privaten Organisationen zusammenarbeiten zu können.

Die JSSK sei überzeugt, dass der kantonale Weg der richtige sei und Basel-Stadt eine Vorreiterrolle einnehmen würde.

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