
Neues Stadttaubenkonzept: Das Revival der Taubenschläge
Baseljetzt
In Basel-Stadt soll der Umgang mit Stadttauben neu geregelt werden. Die Regierung lehnt die entsprechende Volksinitiative ab und setzt stattdessen auf ein Pilotprojekt mit drei reaktivierten Taubenschlägen.
Der Grosse Rat hat am 16. Oktober 2024 die unformulierte kantonale Volksinitiative für ein «Neues Stadttaubenkonzept Kanton Basel-Stadt» dem Regierungsrat übergeben. Dieser hat nun geprüft, ob und wie die Forderungen der Initiative umgesetzt werden könnten. Gefordert wird ein nachhaltiges tierschutzgerechtes Management der Stadttauben. Dazu zählen eine flächendeckende Einrichtung betreuter Taubenschläge, artgerechte Fütterung, den Austausch von Eiern zur Geburtenkontrolle, Pflegeplätze für verletzte und kranke Tiere sowie ein generelles Tötungsverbot. Langfristig soll die Population auf 3’000 bis 4’000 Tauben reduziert werden.
Der Gegenvorschlag
Das letzte Stadttaubenkonzept wurde 2020 eingestellt. Der Regierungsrat anerkennt den Handlungsbedarf und legt einen Gegenvorschlag vor: Im Rahmen eines dreijährigen Pilotprojekts sollen drei bestehende Taubenschläge (Primarschule Thierstein, Gymnasium Leonhard und Schulhaus Wettstein) wieder in Betrieb genommen werden. An Problem-Hotspots soll eine Bestandsreduktion erreicht werden. Zudem soll der Vollzug des seit 2021 geltenden Fütterungsverbots gestärkt werden. Für die Planung und Durchführung des Pilotprojektes soll eine vogelkundliche Kompetenzstelle beim Amt für Wald und Wild beider Basel eingerichtet werden. Die Kosten für das dreijährige Pilotprojekt, mit Start 2026, belaufen sich auf rund 520’000 Franken.
Eine flächendeckende Einrichtung von Taubenschlägen haltet der Regierungsrat nicht für sinnvoll. Diese würde jährliche Kosten von 1.5 bis 2 Millionen Franken verursachen – ohne gesicherte Wirkung auf Gesundheit und Populationsgrösse der Tauben. Zudem verzichtet der Regierungsrat im Gegenvorschlag auf eine systematische Fütterung in den Taubenschlägen sowie ein generelles Tötungsverbot.
Der zentrale Unterschied zwischen Initiative und Gegenvorschlag: Die Initiative geht davon aus, dass es sich bei den Stadttauben um verwilderte Haustiere handelt. Kanton und Bund hingegen klassifizieren sie als bejagbares Wildtier, das ohne menschliche Pflege überleben kann.
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