Polizisten mit C-Bewilligung sollen laut Kommission die Ausnahme bleiben
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Polizeigesetz
Baselland

Polizisten mit C-Bewilligung sollen laut Kommission die Ausnahme bleiben

06.01.2026 17:11 - update 06.01.2026 18:44
Leonie Fricker

Leonie Fricker

Die Regierung will der Personalnot im Baselbieter Polizeikorps entgegenwirken. Als mögliche Massnahme sieht sie die Rekrutierung von Ausländer:innen mit C-Bewilligung. Die zuständige Kommission des Landrats ist dagegen.

Das Baselbiet stellt aktuell Ausländerinnen und Ausländer nur in Ausnahmefällen ein, etwa für spezialisierte Positionen innerhalb des Korps. Im Mai 2024 wurde eine Motion von Simone Abt (SP) dem Regierungsrat überwiesen, die diese Ausnahme durch eine Änderung im Polizeigesetz zur Regel machen soll. Sie sieht vor, dass der uniformierte Polizeidienst im Baselbiet künftig nicht mehr nur Schweizer Bürgerinnen und Bürgern vorbehalten ist.

Knappe Mehrheit will keine Öffnung

In der zuständigen Justiz- und Sicherheitskommission war das Geschäft umstritten, wie aus dem am Dienstag veröffentlichten Bericht hervorgeht. Das Gremium entschied schliesslich knapp, eine Teilrevision des Polizeigesetzes abzulehnen. «Die Kommissionsmehrheit betonte, dass nur Schweizer Staatsbürger das staatliche Gewaltmonopol ausüben sollten», heisst es im Bericht. Ausländerinnen und Ausländer, die sich für den Polizeiberuf interessieren, könnten sich einbürgern lassen. Den Personalmangel solle man stattdessen durch attraktivere Arbeitsbedingungen und höhere Löhne bekämpfen.

Eine Minderheit der Kommission vertrat hingegen die Ansicht, dass die Rekrutierung von Ausländerinnen und Ausländern mit C-Bewilligung den Bewerberpool vergrössern und damit auch die Qualität im Korps erhöhen könne. Zudem solle die Polizei die Gesellschaft möglichst breit abbilden.

Mit 7 zu 5 Stimmen hat die Kommission beschlossen, die Gesetzesänderung dem Landrat zur Ablehnung zu empfehlen. Nun muss das Parlament darüber entscheiden.

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Kommentare

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06.01.2026 16:57

spalen

mittlerweile ist es gut möglich, sich einbürgern zu lassen, dass es ganz ok ist, diese regelung als ausnahme zu betrachten.

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06.01.2026 16:32

Juventus96

Richtig so!

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