Regierungsrat will Hunde-Erziehungskurse für Ersthaltende wieder einführen
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Gesetzesrevision
Basel-Stadt

Regierungsrat will Hunde-Erziehungskurse für Ersthaltende wieder einführen

05.03.2024 15:24 - update 05.03.2024 17:18
Aliena Müller

Aliena Müller

Ersthundehaltende sollen in Basel erneut einen Hunde-Erziehungskurs besuchen müssen. Eine entsprechende Teilrevision des Hundegesetzes wurde vom Regierungsrat verabschiedet und an den Grossen Rat überwiesen.

Wer in Zukunft im Kanton Basel-Stadt einen Hund besitzen möchte, muss möglicherweise zuerst einen Erziehungskurs besuchen. Das fordert zumindest der Regierungsrat in einer Teilrevision zum Gesetz betreffend das Halten von Hunden, wie es in einer Medienmitteilung der Regierung heisst.

Das Bundesparlament hat die Pflicht, Theorie- und Praxiskurse zur Erlangung des Sachkundenachweises (SKN, sogenannte Hunde-Erziehungskurse) zu besuchen, im Jahr 2016 aufgehoben. Bereits damals waren sich Fachkreise einig, dass dieser Entscheid nicht zielführend sei.

Mehr Vorfälle mit aggressiven Hunden sowie Bissverletzungen

Nach der Aufhebung des Kursobligatoriums sei die Anzahl gemeldeter Vorfälle mit aggressiven Hunden sowie Bissverletzungen im Kanton Basel-Stadt insgesamt wieder angestiegen, heisst es in der Mitteilung. Aufgrund dieser Entwicklung und aus Gründen der öffentlichen Sicherheit, der Tierseuchenprophylaxe und dem Tierschutz wurde eine kantonale Wiedereinführung des Praxiskurses für notwendig befunden. Andere Kantone haben eine entsprechende Kurspflicht bereits wieder umgesetzt oder es werde in Betracht gezogen.

Pragmatische Regelungen in Planung

Die Teilrevision wurde durch das Basler Gesundheitsdepartement ausgearbeitet und im letzten Herbst zur Vernehmlassung eingereicht. Die Pflicht zum Besuch eines Hunde-Erziehungskurses für Ersthundehaltende werde als wirksames Instrument erachtet. 

Nun hat der Regierungsrat einen Ratschlag zu Handen des Grossen Rats ausgearbeitet. Darin wird eine pragmatische Regelung in Anlehnung an andere Kantone angestrebt. Das in Basel vorgesehene Obligatorium sehe eine kurze praktische Ausbildung mit gewissen theoretischen Elementen für Neuhundehalterinnen und Neuhundehalter vor.

Zeitpunkt noch unklar

Stimmt nun der Grosse Rat der Teilrevision des Hundegesetzes zu, werde der Regierungsrat das Inkrafttreten und damit den Zeitpunkt für das Aufnehmen der Kurse für Neuhalterinnen und -halter bestimmen.

Durch die Pflicht zum Erziehungskurs für Ersthundehalter:innen, soll sichergestellt werden, dass sie sich im Rahmen der Anschaffung mit ihrem Hund und seiner Haltung sowie den gesetzlichen Pflichten auseinandersetzen und die dafür notwendigen Sachkenntnisse erlangen können. Damit soll die Kompetenz und Sicherheit der Hundelhaltenden im Umgang mit ihren Hunden erhöht werden und im Weiteren das Risiko von Bissvorfällen reduzieren.

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