Sanierungen ankurbeln: Regierung lockert Regeln beim Wohnschutz
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Immobilien
Basel-Stadt

Sanierungen ankurbeln: Regierung lockert Regeln beim Wohnschutz

23.06.2025 14:33 - update 23.06.2025 15:06

Annina Amrein

Gebäudesanierungen und ökologische Massnahmen sollen im Kanton Basel-Stadt wieder attraktiver werden. Regierungspräsident Conradin Cramer hat am Montag die revidierte Wohnraumschutzverordnung präsentiert.

Nach der Annahme der Wohnschutzinitiative im Jahr 2021 durch das Basler Stimmvolk trat 2022 die neue Wohnschutzverordnung in Kraft. Besonders Hauseigentümer zeigten sich unzufrieden mit der Verordnung. Der Druck auf dem Wohnungsmarkt habe zugenommen. «Am Ende war niemand mehr zufrieden mit der Situation», hat Regierungsrat Conradin Cramer am Montag erklärt. Die Verordnung habe einige Nachteile mit sich gezogen:

Weniger Meldungen, vereinfachte Bewilligungen

Der Regierungsrat hat deshalb die bestehende Wohnraumschutzverordnung revidiert. Die Revision sieht folgende Neuerungen vor:

Kleine Erneuerungen, die weniger als 5’000 Franken pro Jahr kosten, können neu ohne Meldung an die Wohnschutzkommission durchgeführt werden – vorausgesetzt, es wird kein Mietzinsaufschlag verlangt. Dies betrifft zum Beispiel den Einbau einer Geschirrwaschmaschine.

Gesuche für kleinere Sanierungen, etwa bei einem Mieterwechsel, werden neu im Rahmen eines vereinfachten Bewilligungsverfahrens beurteilt. Dabei gelten weiterhin die gesetzlich vorgegebenen maximalen Mietzinsaufschläge.

Gesuche für grosse Umbauvorhaben erfordern ein umfassendes Bewilligungsverfahren. Dieses kann jedoch nur beantragt werden, wenn die Gesuchstellenden nachweisen können, dass die Betriebsenergie des Gebäudes durch die geplanten Massnahmen um mindestens 15 Prozent gesenkt wird. Für solche Vorhaben besteht keine gesetzliche Obergrenze für Mietzinserhöhungen. Ist ein Gebäude bereits energetisch saniert, kann die Wohnschutzkommission von den erforderlichen 15 Prozent absehen.

Vermieter kann mehr Kosten abwälzen

Wenn ein Vermieter Geld in eine Mietwohnung investiert, kann er einen Teil der Kosten auf die Mieter überwälzen. Der Überwälzungssatz für Investitionen wird nun erhöht. Bisher galt ein reduzierter Satz, der nach Sanierungen nur geringe Mietzinserhöhungen erlaubte – was Sanierungen für Vermieter unattraktiv machte. Mit der Revision kommt nun der reguläre Überwälzungssatz gemäss Schweizer Mietrecht zur Anwendung, ohne die bisherige Reduktion. Ökologische Sanierungen werden dabei bevorzugt: Sie erhalten einen wertvermehrenden Anteil von 50 bis 70 Prozent. Bei nicht-ökologischen Sanierungen liegt dieser Anteil bei nur 40 Prozent.

Ziel dieser Massnahmen ist es laut der Basler Regierung, die Mieterinnen und Mieter weiter vor unverhältnismässigen Mietzinserhöhungen und Leerkündigungen zu schützen.

Weitere Gesetzesanpassungen auf dem Weg

Der Regierungsrat habe mit der Verordnungsänderung den Spielraum ausgeschöpft, den er hat. Möchte man weiter gehen, müsse man das Gesetz anpassen. «Da haben wir Aufträge vom Grossen Rat für diese Gesetzesanpassungen. Die werden wir ausarbeiten und dem Grossen Rat vorschlagen», so Cramer. «Dann wird es einen Parlamentsentscheid geben und je nachdem auch noch Volksabstimmungen.»

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Kommentare

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24.06.2025 08:18

Sonnenliebe

Ich finde es nicht richtig, dass nun ein Beschluss der Bevölkerung gelockert wird und dies bereitet nur ein Tor zu noch mehr und damit Aushöhlung des Mieterschutz.

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25.06.2025 10:53

seppertonni

Ist doch nichts neues bei uns. Wenns der Politik nicht passt wirds geändert… wenn sie etwas wollen was die Bevölkerung nicht will wirds halt auf anderen Wegen gemacht oder einfach so lange vors Volk gebracht bis die Politik einverstanden ist.

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23.06.2025 14:18

spalen

gut so. übertriebene neue mietzinsen gehören verhindert, aber nicht sinnvolle sanierungsmasnahmen

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