
Schärfere Asylregeln: EU-Mitgliedsstaaten stimmen strengeren Vorschriften zu
Baseljetzt
Nach Jahren des Streits haben die EU-Mitgliedstaaten endgültig schärfere Vorschriften im Asylrecht gebilligt. Der Ministerrat nahm am Dienstag in Brüssel die Reformpläne an.
ernelemente sind unter anderem schnelle Asylverfahren an den Aussengrenzen und Unterstützung für die EU-Staaten, in denen besonders viele Migranten ankommen.
Die Bestätigung durch den Rat der Europäischen Union war der letzte notwendige Schritt für die Reform. Vorgeschrieben sind nun unter anderem einheitliche Verfahren an den Aussengrenzen, damit rasch festgestellt wird, ob Asylanträge unbegründet sind und geflüchtete Menschen dann schneller und direkt von der Aussengrenze abgeschoben werden können.
So sollen Asylgesuche von Menschen aus Herkunftsstaaten mit einer EU-weiten Anerkennungsquote von weniger als 20 Prozent bereits in Auffanglagern an den Aussengrenzen geprüft werden. Das könnte etwa für Migranten aus Marokko, Tunesien oder Bangladesch gelten.
Jahrelang wurde über eine Reform diskutiert
An einer Asylreform wird bereits seit 2015 und 2016 intensiv gearbeitet. Damals waren Länder im Süden Europas wie Griechenland mit einer Vielzahl von ankommenden Menschen aus Ländern wie Syrien überfordert. Hunderttausende kamen unregistriert in andere EU-Staaten.
Dies hätte eigentlich nicht passieren dürfen, denn nach der sogenannten Dublin-Verordnung sollen Asylbewerber da ihr Verfahren durchlaufen, wo sie die Europäische Union zuerst betreten haben.
Was künftig gelten soll
Die Reform leitet insbesondere einen deutlich härteren Umgang mit Menschen aus Ländern ein, die als relativ sicher gelten. Ein Drittstaat darf nur dann als sicher eingestuft werden, wenn eine strikte Liste von Kriterien erfüllt ist. So müssen zum Beispiel das Leben und die Freiheit des Antragstellers garantiert werden.
Auch die Verteilung der Schutzsuchenden auf die EU-Staaten wird mit einem «Solidaritätsmechanismus» neu geregelt. Damit sollen jene Länder, in denen viele Geflüchtete ankommen, entlastet werden – also beispielsweise Italien, Griechenland oder Spanien.
Geplant ist, dass pro Jahr mindestens 30 000 Geflüchtete aus diesen Ländern in andere EU-Staaten umverteilt werden. Wenn die Länder keine Flüchtlinge aufnehmen wollen, müssen sie Unterstützung leisten, zum Beispiel in Form von Geldzahlungen.
Warum die neuen Vorschriften umstritten sind
Zuvor hatte es massive Kritik an der Reform gegeben, unter anderem, weil auch Familien mit Kindern in die streng kontrollierten Auffanglager kommen könnten. Die Bundesregierung und das Europaparlament hatten versucht, dies zu verhindern, scheiterten in den Schlussverhandlungen allerdings am Widerstand von Ländern wie Italien.
Für Kritik sorgte auch, dass abgelehnte Asylbewerber künftig leichter in sichere Drittstaaten abgeschoben werden können. Denn mit der Einigung können jetzt mehr Drittstaaten als sicher eingestuft werden, dies gilt auch für blosse Teilgebiete von Staaten. Grundlage dafür können auch nationale Einschätzungen sein.
Wie es weitergeht
Zuvor hatte bereits das Europaparlament die Reformpläne gebilligt. Nach der Bestätigung der EU-Länder werden sie nun im Amtsblatt veröffentlicht und treten 20 Tage später in Kraft. Die Mitgliedstaaten haben den Angaben zufolge nach dem Inkrafttreten zwei Jahre Zeit, sie in nationales Recht umzusetzen.
Das soll den Ländern an den Aussengrenzen genügend Zeit geben, entsprechende Einrichtungen zur Unterbringung von Menschen aus Staaten mit einer Anerkennungsquote von weniger als 20 Prozent zu schaffen.
Die deutsche Innenministerin Nancy Faeser kündigte vor Wochen an, dass Deutschland die notwendigen Anpassungen «sehr viel schneller vornehmen» werde. Die SPD-Politikerin hofft, dass die Reform die deutschen Grenzen und damit auch die Kommunen hierzulande entlasten wird. Europaweit werden in Deutschland die meisten Asylanträge gestellt.
Deutschlands Kanzler Olaf Scholz sprach von einer «wirklich historischen Einigung der EU. «Wir haben nun in der EU eine deutlich bessere Grundlage: Für eine humane Begrenzung von irregulärer Migration. Für verlässliche Registrierungen an den Grenzen. Für einen solidarischen Ansatz, der auch Länder wie Deutschland und Schweden entlasten wird.»
Auswirkungen auf die Schweiz
Das Migrationspakt wird Auswirkungen auf die Schweiz haben. Die Eidgenossenschaft wird die Punkte, welche die Weiterentwicklung des Schengen- und Dublin-Besitzstandes betreffen, umsetzen müssen.
Fünf der zehn neu verabschiedeten Rechtsakte sind für die Schweiz – zumindest teilweise – bindend, wie das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) im April mitteilte. So müsste die Schweiz unter anderem im Bereich des Datenabgleichs und zur Feststellung und Überprüfung der Identität Regelungen übernehmen.
Die Schweiz habe zwei Jahre Zeit, um die neuen Bestimmungen in nationale Gesetze umzusetzen. Die neuen Regelungen würden jedoch keine vollständige Umwälzung der Schweizer Verfahren erfordern, erklärte Bundesrat Beat Jans damals auf Anfrage von Keystone-SDA. Der Basler beurteilte den Pakt als «Fortschritt» und die Schweiz könne von ihm sehr profitieren.
Der neue Solidaritätsmechanismus, der Umsiedlungen oder finanzielle Beiträge an Staaten mit hohem Migrationsdruck vorsieht, ist für die Schweiz nicht bindend. Sie kann jedoch beschliessen, sich dem Pakt anzuschliessen. Auch die neuen Verfahren an den Aussengrenzen des Schengen-Raums sind für die Schweiz nicht bindend. (sda/jes)
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mil1977
Man könnte auch mal entscheiden gar keine “Flüchtlinge” aufzunehmen.
Besonders nicht, wenn sie für die Reise tausende Dollars hingelegt haben, ausser absichtlichem Pass verlieren keine Qualifikation vorzuweisen haben und lediglich vor selbstverschuldeter Armut und kriminellen Aktivitäten keinen Umzugsgrund haben.
Dabei noch von Flucht zu sprechen, ist ein Hohn gegenüber tatsächlich Verfolgten. Und das sind in der Regel meistens Christen.
mil1977
In der Schweiz sind immer mehr Personen zu sehen, die wohl noch nicht so lange in der Schweiz sind.
Diese machen meistens nicht den Eindruck, das sie hier arbeiten wollen oder könnten. Da bleibt der Bezug von Sozialhilfe bei denen wohl die einzige Einnahme bis ans Lebensende.