Schülerin mit Bestnoten könnte Übertritt ins Progymnasium verweigert werden
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Primarschule
Baselland

Schülerin mit Bestnoten könnte Übertritt ins Progymnasium verweigert werden

29.11.2023 15:36 - update 29.11.2023 16:38
Jessica Schön

Jessica Schön

Trotz eines Notenschnitts von 5.67 spricht sich der Klassenlehrer einer Baselbieter Primarschule gegen den Übertritt seiner Schülerin ans P-Niveau aus. Das könnte gravierende Folgen haben.

Eigentlich lägen die Mindestanforderungen für einen Übertritt auf das Progymnasium bei einem Notenschnitt von 5.25. Warum ein Lehrer einer Baselbieter Primarschule seiner Schülerin bei einem Schnitt von 5.67 den Übertritt in den anspruchsvollsten Leistungszug verweigern möchte, sorgt gelinde gesagt ohnehin für Irritation.

Vor dem Hintergrund, dass die Ermessensentscheide von Primarlehrpersonen im Kanton Basel-Landschaft nicht anfechtbar sind, erhält der Umstand aber eine besondere Brisanz. Der Fall wurde in einer Mitteilung des Vereins «Starke Schule beider Basel» (SSbB) vom Dienstag publik: Demnach soll sich der Lehrer gegenüber den Eltern mit dieser Einschätzung geäussert haben, dass die Schülerin im E-Leistungszug «besser aufgehoben» sei.

Diese Einschätzung dürfte für die Eltern mit Blick auf das Zeugnis ihrer Tochter indes wenig nachvollziehbar sein. Im Kanton Basel-Landschaft erhalten Primarschüler:innen Jahreszeugnisse mit getrennten Noten für Deutsch, Mathematik und MNG (Mensch, Natur, Gesellschaft). Die Nebenfächer werden mit Prädikaten bewertet. Die Schülerin hat im entscheidenden Jahr in sämtlichen Fächern überdurchschnittliche Noten und Prädikate erzielt.

Jetzt soll gehandelt werden

Primarlehrer:innen müssen Einschätzungen darüber fällen, in welches Leistungsniveau (A, E oder P) Schüler:innen nach Abschluss der Primarschule wechseln sollen. Für den Übertrittsentscheid sind neben der Noten auch das Lern-, Arbeits- und Sozialverhalten der Schüler:innen massgebend. Zeigen sich die Eltern mit dem Entscheid nicht einverstanden, liegt es ihnen frei, ihr Kind für eine Übertrittsprüfung anzumelden – ein anderes Mittel steht ihnen nicht zur Verfügung.

Auch die Baselbieter Bildungsdirektorin Monica Gschwind hält den Entscheid auf den ersten Blick für «schwer Nachvollziehbar», wie der SSbB schreibt. Unabhängig von diesem Fall wird im Auftrag von Gschwind bereits eine Änderungsvorschlag zur der Laufbahnverordnung erarbeitet. So soll in extrem strittigen Fällen künftig eine übergeordnete Instanz den Entscheid prüfen. Wann es so weit ist, sei noch nicht klar, so die Bildungsdirektion auf Anfrage.

Kein Einzelfall

Bereits im Sommer dieses Jahres sorgte ein Fall aus einer Baselbieter Primarschule für Aufruhr. Eine 13 jährige Schülerin wurde damals trotz eines Notenschnitts von 5,0 in den leistungsschwächsten Zug eingestuft.

Im aktuellen Fall darf die Schülerin allerdings noch hoffen: Im Dezember steht das offizielle Übertrittsgespräch mit der Klassenlehrperson und ihren Eltern bevor. Dann erst wird eine definitive Entscheidung gefällt.

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