
Stadtkanton beschliesst Vorschriften zur Japankäfer-Bekämpfung
Baseljetzt
Nach dem Kanton Baselland erlässt auch Basel-Stadt eine Allgemeinverfügung zur Japankäfer-Bekämpfung. Im ganzen Kanton ist es bis Ende September verboten, Pflanzen in nicht befallene Gebiete zu transportieren.
Ausnahmen sind möglich, wenn das Material insektensicher gehäkselt oder abgedeckt ist, teilt das Bau- und Verkehrsdepartement (BVD) am Donnerstag mit. Der Transport und der Handel von Pflanzen mit Wurzeln in der Erde oder Kultursubstrat ist nur unter bestimmten Auflagen erlaubt, wie das BVD schreibt. Auch das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) warnt heute in einem Communiqué schweizweit vor dem «ausgesprochen gefrässigen» Käfer.
Nach dem Fund von Japankäfern in Münchenstein letzte Woche haben die Kantone einen Befallsherd und eine Pufferzone definiert. Nahezu der ganze Kanton Basel-Stadt gehört zur Pufferzone, womit die oben genannten Vorschriften gelten. Die Gegend beim Dreispitz und St. Jakob gehört zum Bereich des Befallsherds, der sich über einen Radius von einem Kilometer vom Fundort bei der ehemaligen Grün 80 erstreckt.

Rasen-Bewässerungsverbot in der Gegend ums Joggeli
Dort gelten noch strengere Regeln. So ist es bis Ende September verboten, sämtliches Grünmaterial wie auch Kompost und Erde aus dieser Zone in die Pufferzone oder nicht befallene Gebiete zu transportieren.
Zudem ist es in der Zone Befallsherd verboten, Rasen und mit Gras bewachsene Grünflächen zu bewässern. Dies soll den Boden unattraktiv für die Eiablage des Japankäfers machen. Das Giessen von Pflanzen im Garten und auf Balkonen ist aber weiterhin erlaubt, sofern in den Töpfen und Beeten keine Gräser wachsen, wie es weiter heisst.
Das BVD ruft die Bevölkerung auch dazu auf, Funde von Japankäfern zu melden. Die Allgemeinverfügung wird am Samstag im Kantonsblatt publiziert. (sda/amu)
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akjo
Ich habe so ein Käffer im Eglisee auf der Seite Frauen Bad am Donnerstag gesehen. Er war ganz nah an mir vorbei geflogen…
Sonnenliebe
Gute Massnahmen