
Tod einer Velofahrerin am Burgfelderplatz: Gericht spricht Lastwagenfahrer schuldig
Baseljetzt
Im April 2023 war am Burgfelderplatz eine Velofahrerin von einem Lastwagen erfasst und getötet worden. Das Basler Strafgericht sprach den Chauffeur nun der fahrlässigen Tötung schuldig.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 49-Jährige im April 2023 durch sein Fahrverhalten den Tod einer Velofahrerin am Burgfelderplatz in Basel verursacht hat. Das Gericht sprach ihn zudem wegen Führen eines nicht betriebssicheren Fahrzeugs und Übertretung der Verkehrsordnung schuldig.
Der Chauffeur wurde zu einer bedingten Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu 90 Franken bei einer Probezeit von 2 Jahren und zu einer Busse von 200 Franken verurteilt. Zudem muss er unter anderem die Verfahrenskosten in der Höhe von 17’500 Franken bezahlen.
Nicht in den Frontspiegel geschaut
Eine 32-jährige Velofahrerin war am 25. April 2023 am Burgfelderplatz von einem Lastwagen erfasst und getötet worden. Gemäss Anklageschrift der Staatsanwaltschaft übersah der Lastwagenchauffeur «aus Mangel an Vorsicht und Aufmerksamkeit» die Velofahrerin bei der Lichtsignalanlage. Sie sei zu Fall geraten und vom Lastwagen überrollt worden. Unter dem Sattelschlepper eingeklemmt, wurde die Frau rund 50 Meter mitgeschleift und erlag vor Ort umgehend ihren schweren Verletzungen.
Das Gericht sah die Beweislage als «klarerweise erstellt an». Der Fahrer habe nicht in den Frontspiegel geschaut. «Aus welchen Gründen auch immer haben Sie die Velofahrerin übersehen», sagte Einzelrichterin Sarah Cruz-Wenger bei der Urteilsverkündung. Es sei unmöglich, dass sich die Velofahrerin nach vorne gedrängt habe.
«Schwer mitgenommen»
Der zweifache Vater ist nach wie vor als Lastwagenchauffeur tätig. «Das Ganze hat mich schwer mitgenommen», sagte der 49-Jährige zu Beginn der Verhandlung. Er betonte, dass er geschaut habe und die Velofahrerin nicht sichtbar gewesen sei. «Sie muss sich irgendwie nach vorne gedrückt haben.» Sein Verteidiger forderte einen Freispruch von der fahrlässigen Tötung.
Die Staatsanwaltschaft blieb der Verhandlung fern. Sie hat ihren Strafantrag in der Anklageschrift bereits gestellt und forderte eine bedingte Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu 130 Franken sowie eine Busse in der Höhe von 3000 Franken. Die Haftpflichtversicherung leistete bereits eine Zahlung an die Hinterbliebenen.
Die Mutter der Verstorbenen wurde durch eine Anwältin vertreten. Sie betonte, dass der Velofahrerin kein Fehlverhalten vorgeworfen werden könne. (sda/daf)
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XxX84
Selbstverständlich sind Radfahrer niemals schuld. Und das wissen sie auch.
Sonnenliebe
Doch, es gibt auch Radfahrer, die schuld an einem Unfall haben. Da sind leider keine Arten von Verkehrteilnehmer ausgeschlossen. Jeder Unfall ist einer zuviel.