Tötungsdelikt in Pratteln: 60-Jähriger wegen Mordes verurteilt
©Bild: Baseljetzt
Urteil
Baselland

Tötungsdelikt in Pratteln: 60-Jähriger wegen Mordes verurteilt

16.12.2024 16:12 - update 17.12.2024 09:00
Leonie Fricker

Leonie Fricker

Das Baselbieter Strafgericht hat am Montag sein Urteil gefällt: Ein 60-jähriger Kosovare wurde des Mordes an seiner Schwiegertochter schuldig gesprochen und muss für 19 Jahre ins Gefängnis.

Am Montagnachmittag wurde ein 60-jähriger Kosovare, der seine Schwiegertochter in seiner Wohnung in Pratteln mit einem Messer getötet hatte, am Baselbieter Strafgericht wegen Mordes verurteilt. Der Beschuldigte muss für 19 Jahre ins Gefängnis und wird für 15 Jahre des Landes verwiesen.

Geständnis kurz nach der Tat

Das Gericht begründete sein Urteil damit, dass der Beschuldigte den beiden Polizisten noch am Tatort sagte, das Opfer habe «immer wieder schlecht über die Familie geredet», dass er nun «genug hat» und seine Schwiegertochter aus diesem Grund getötet habe. Die spätere Version des 60-Jährigen, das Opfer habe ihn angegriffen und er habe sich lediglich verteidigt, sei demnach nicht glaubhaft.

Das Gericht stellte auch fest, dass die 31-minütige Audiodatei, mit der die Tat vom Smartphone des Opfers aufgenommen wurde, als zentrales Beweismittel verwertbar sei.

Ehe von Gewalt geprägt

Aus den Akten gehe zudem hervor, dass die Ehe des Opfers von häuslicher Gewalt und Streit geprägt gewesen sei. «Es gibt zahlreiche Indizien dafür, dass es in dieser Ehe Gewalt gegeben hat», sagte der Gerichtspräsident. Unter anderem auch am Abend vor der Tat. Dabei stützt sich das Gericht auch auf die Aussage einer Nachbarin des jungen Paares, welche das Opfer am Morgen vor der Tat mit einer aufgeplatzten Lippe sah.

Doch die Familie des Angeklagten habe sich gegen die junge Frau gestellt. Die Trennung und Abschiebung des Opfers sei in der Familie des Angeklagten ab 2019 «sehr präsent» gewesen, stellte das Gericht fest. Dies habe sich dann im Jahr 2020 gesteigert und sei im Sammeln von Beweisen gegipfelt, die das Opfer als schlechte Mutter darstellen sollten. Wer letztlich die Fäden gezogen habe, sei zwar nicht abschliessend geklärt, könne aber offen bleiben, so das Strafgericht.

Recherchen im Netz

Aus den Chats der Familie des Beschuldigten sei zudem hervorgegangen, dass man sich intern wiederholt herablassend über das Opfer geäussert habe. Zudem sei immer wieder darüber gesprochen worden, wie man dem Enkel einen Schweizer Pass verschaffen könne. Im Internet habe der Beschuldigte zudem recherchiert: ‹Gesetz in der Schweiz, wenn die Mutter des Kindes stirbt, gehört das Kind dem Vater?› Der Gedanke, die Schwiegertochter zu töten, sei somit als theoretische Möglichkeit in Betracht gezogen worden.

Das Opfer habe den Angeklagten am Tag der Tat aufgesucht, um sich Rat zu holen. Sie habe von ihrem Schwiegervater – wie aus der Tonaufnahme hervorgehe – Antworten verlangt. Das Gespräch sei zunächst ruhig verlaufen, doch dann sei die Stimmung gekippt. Der Angeklagte habe daraufhin seine Ehefrau, seinen Enkel und seine eigene Mutter aus der Wohnung geschickt und die Tür abgeschlossen.

«Er war eindeutig der Aggressor»

Das Gericht zeichnete den Tathergang am Montagnachmittag detailliert nach. Es kam zu dem Schluss, dass die Aufnahme «unmissverständlich» zeige, dass der Angeklagte zuerst zum Messer gegriffen habe und nicht umgekehrt. Dafür würden auch die zahlreichen Stichverletzungen am Körper der jungen Frau sprechen. «Der Beurteilte war eindeutig der Aggressor, während das Opfer stets versuchte, ihn zu beschwichtigen», erklärte der Gerichtspräsident.

Mit dem Strafmass geht das Gericht weiter als die Staatsanwaltschaft. Diese hatte eine Freiheitsstrafe von 17 Jahren wegen Mordes gefordert, während der Verteidiger für maximal neun Jahre wegen vorsätzlicher Tötung plädiert hatte. Der Gerichtspräsident sagte, der Verurteilte habe sich während des Verfahrens weder geständig noch kooperativ gezeigt. Es sei bei ihm auch keine wirkliche Reue erkennbar gewesen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Beschuldigte hat kurz nach der Urteilseröffnung mitgeteilt, dass er Berufung einlegen will.

Feedback für die Redaktion

Hat dir dieser Artikel gefallen?

Kommentare

Die Kommentarfunktion ist für diesen Artikel deaktiviert.