
Urteil im Messerstreit am Birsigparkplatz: Zwei Freisprüche und eine Gefängnisstrafe
Maximilian Karl Fankhauser
Messerstecherei und viele Nebenschauplätze. Das Strafgericht Basel-Stadt erteilt zwei Freisprüche und verurteilt den Hauptangeklagten zu 30 Monaten Gefängnisstrafe, wovon der Verurteilte sechs bedingt kriegt.
Nachdem letzte Woche die Verhandlungen beendet wurden, hat das Basler Strafgericht am Montagnachmittag ihr Verdikt gesprochen: D. S.* wird wegen mehrfacher versuchter schwerer Körperverletzung und Raufhandels zu 30 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Sechs Monate muss er davon unbedingt absitzen. Die 28 Tage, die er sich bereits in der Untersuchungshaft befunden hat, werden von der unbedingten Strafe abgezogen.
Auf einen Landesverweis für die beiden Angeklagten mit türkischem Pass verzichtete die Staatsanwaltschaft in ihren Forderungen. Auch unbedingte Gefängnisstrafen wurden keine gefordert. Dies begründete die Staatsanwaltschaft damit, dass es wenig Sinn ergeben würde, den Angeklagten aus seinem mittlerweile scheinbar gut funktionierenden Umfeld zu reissen.
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Im Sommer 2021 trafen sich zwei Gruppen aufgrund persönlicher Differenzen auf dem Birsigparkplatz, um diese «zu klären». Der Hauptverdächtige D. S. soll dort laut Anklageschrift im Handgemenge ein Schweizer Sackmesser gezogen haben und sich mit einem Stich in den Oberschenkel gegen einen Tritt gewehrt haben. Auch einem zweiten Opfer soll er in den Oberschenkel gestochen haben.
Nach der mutmasslichen Tat verliessen er und seine Freunde den Birsigparkplatz. Er befand sich nach der Tatnacht rund einen Monat in Haft. Neben diesem mutmasslichen Vergehen wurden ihm auch noch Handel mit gefälschten Covid-Zertifikaten, Verkehrsvergehen, Pornografiebesitz und Anstiftung zum Versicherungsbetrug vorgeworfen.
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Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann von den Parteien noch angefochten werden. Für den Beschuldigten gilt bis dahin die Unschuldsvermutung.
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