Vergewaltigung im Horburgpark: Haft und Landesverweis für Wiederholungstäter (25)
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Strafgericht
Basel-Stadt

Vergewaltigung im Horburgpark: Haft und Landesverweis für Wiederholungstäter (25)

17.01.2025 12:24 - update 17.01.2025 15:35
David Frische

David Frische

Das Basler Strafgericht hat einen 25-jährigen Kosovaren der Vergewaltigung einer Frau im Horburgpark schuldig gesprochen. Er erhält eine Freiheitsstrafe von über vier Jahren und einen Landesverweis. Der Mann ist vorbestraft.

Der Kosovare war angeklagt, weil er in der Nacht auf den 1. Juni 2024 eine 38-jährige Frau nach dem Ausgang im Horburgpark vergewaltigt haben soll. Das Basler Strafgericht sieht die Tat als erwiesen an und sprach den 25-jährigen Kosovaren schuldig. Er erhält eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und acht Monaten und wird für zwölf Jahre des Landes verwiesen. Zudem muss er dem Opfer eine Genugtuung von 10’000 Franken zahlen.

Das Gericht begründete den Schuldspruch damit, dass das Opfer im Gegensatz zum Angeklagten glaubwürdig sei. Zudem würden die Aussagen des Opfers durch objektive Beweismittel gestützt.

Angeklagter «verstrickte sich in Widersprüche»

Unbestritten ist erstmal, dass die Frau und der Mann sich am Abend des 31. Mai 2024 in einem Club an der Clarastrasse kennengelernt und zusammen gefeiert haben. Auch der Geschlechtsverkehr ist bewiesen und wird von beiden Beteiligten nicht bestritten. Nur sei er eben nicht einvernehmlich gewesen, sagt die Frau.

Das Opfer sagte, sich an grosse Teile des Abends und der Nacht nicht mehr erinnern zu können. Sie wisse aber noch, dass sie im Lauf des Abends nach Hause wollte, da es ihr nicht gut gegangen sei, weil sie zu viel getrunken habe. Nach Darstellung des Angeklagten war es ganz anders: Die Frau habe «unbedingt mit ihm zu ihm nach Hause» gehen wollen, er habe ihr immer wieder zu erklären versucht, dass das nicht gehe – und schliesslich habe sie mit ihm im Horburgpark Sex haben wollen.

Die Fünferkammer des Strafgerichts glaubte der Version des Angeklagten nicht. Die Aussagen seien nicht konsistent und der Beschuldigte «verstrickte sich in Widersprüche», so Gerichtspräsidentin Sarah Cruz-Wenger bei der Urteilsbegründung am Freitag. «Sie haben Ihre Aussagen an die Ermittlungsergebnisse angepasst.»

Frau wollte nach Hause und alarmierte Kollegen

Im Gegensatz dazu gebe es für die Aussagen des Opfers objektive Beweise, so Cruz-Wenger: Videoaufnahmen aus dem Club, in dem die Beiden den Abend verbrachten, Zeugenaussagen, die Auswertung der Handys, Polizeinotrufe und rechtsmedizinische Gutachten. Erwiesen ist auch der Alkoholkonsum: Das Opfer hatte 2,8 Promille im Blut, der Verurteilte bis zu 2,28 Promille. Die Schwester des Angeklagten sagte zudem aus, dass die Frau «zitternd am Boden gelegen sei».

Ein anderer Zeuge sah die Frau und den Mann spätnachts vor dem Horburgpark eine Diskussion führen, wo es später zur Vergewaltigung gekommen sein soll. Der Mann habe die Frau vor dem Park «von etwas überzeugen wollen», berichtete der Zeuge. Der Nachbar des Opfers alarmierte zudem mehrfach die Polizei. Das Opfer selbst sagte in einer Sprachnachricht an den Nachbarn, dass es nach Hause wolle und «sonst durchdrehe», wie Gerichtspräsidentin Cruz-Wenger wiedergibt.

Richterin zum Angeklagten: «Sie sind nicht glaubwürdig»

Auch die Schilderungen des Opfers zur Vergewaltigung stufte das Gericht als glaubwürdig ein. Die Frau habe «Todesangst» verspürt, da sie vom Mann mehrfach gewürgt worden sei und er ihr den Mund zugehalten habe. Sie habe «Angst gehabt, dass sie ihre Kinder nie mehr sieht», zitiert Cruz-Wenger. Die Frau habe das ganze Strafverfahren hindurch die Geschehnisse identisch wiedergegeben, ihre Aussagen «erfüllen Realkriterien», so die Gerichtspräsidentin.

Anders beim Angeklagten: «Sie sind nicht glaubwürdig», sagte die Richterin dem Mann am Freitag ins Gesicht. «Sie sagten, Sie hätten alles gemacht, was die Frau wollte, liessen sie aber im Park zurück.» Seine Geschichte gehe «schlichtweg nicht auf».

Spermaspuren an Jacke für Gericht kein Beweis

Die Verteidigung hatte als Beweismittel eingebracht, dass an der Innenseite der Jacke des Beschuldigten Spermaspuren gefunden wurden. Dies belege den einvernehmlichen Sex, da der Mann die Jacke zuvor für die Frau am Boden ausgebreitet habe, argumentierte Verteidiger Sararard Arquint. Das Sperma wurde beim Eingang zum rechten Ärmel der Jacke festgestellt. Das sei eine Stelle, wo man mit der Hand «typischerweise hinkommt», so Cruz-Wenger. Der Beschuldigte kann das Sperma also auch nach einer Vergewaltigung an seiner Hand gehabt haben. Die Spuren seien «in keinster Weise» ein Beweis für einvernehmlichen Sex.

Für das Gericht ist klar: Die Frau wurde in jener Nacht im Horburgpark vergewaltigt. «Sie haben die Alkoholisierung der Frau ausgenutzt», so Cruz-Wenger zum Angeklagten. «Sie haben sie gepackt, zu Boden gerissen. Sie haben sich auf sie gesetzt, sie gewürgt und ihr den Mund zugehalten.» Die Frau habe sich anfangs gewehrt und irgendwann dann das Ganze «über sich ergehen lassen». Da der Geschlechtsverkehr ungeschützt vonstattenging, habe der Beschuldigte das Opfer zudem dem Risiko einer Schwangerschaft und von Geschlechtskrankheiten ausgesetzt.

«Sie haben nichts gelernt»

Strafverschärfend kommt hinzu, dass der Mann wegen mehrerer Sexualdelikte vorbestraft ist. Er ist ein Wiederholungstäter. Der 25-Jährige war bereits in der Vergangenheit verurteilt worden, weil er eine Frau in einem Keller vergewaltigte. Dafür musste er drei Jahre und neun Monate ins Gefängnis. Das damalige Opfer war ebenfalls alkoholisiert. Es gibt also Parallelen zum jetzigen Fall. «Sie haben nichts gelernt», so Cruz-Wenger zum Angeklagten. Der damals ausgesprochene Landesverweis ist noch nicht rechtskräftig und beim Basler Appellationsgericht hängig. Strafmildernd wirkte sich für den Mann die «Enthemmung durch Alkohol» aus.

Das Strafmass fiel etwas milder aus als die Forderung der Staatsanwaltschaft. Diese wollte den Mann sechs Jahre hinter Gitter bringen und einen lebenslangen Landesverweis ausgesprochen haben.

Den Landesverweis begründete das Gericht damit, dass es sich bei einer Vergewaltigung um eine Katalogstraftat handelt. Zudem gewichtete es im Fall des 25-jährigen Kosovaren der Schutz der Frauen in Basel höher als die Interessen des Mannes. «Sie sind ein erwachsener Mann und Ihnen ist es zuzumuten, in den Kosovo zurückzugehen», so die Gerichtspräsidentin.

Verteidigung: Berufung ist «wahrscheinlich»

Das am Freitag gesprochene Urteil des Basler Strafgerichts ist noch nicht rechtskräftig. Es ist «wahrscheinlich», dass man Berufung einlege, sagte der Verteidiger Sararard Arquint nach der Urteilsverkündung gegenüber Baseljetzt. Sein Mandant sei «traurig». Der Verteidiger habe das Urteil so nicht erwartet. Aber die Vorstrafen wiegen schwer. «Das ist der Rucksack, den er trägt.»

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