
Verwaltungsgericht genehmigt Bau von Shaqiris Luxusvilla unter Auflagen
Baseljetzt
Das Aargauer Verwaltungsgericht hat die Baubewilligung für Xherdan Shaqiris Villa auf dem Rheinfelder Kapuzinerberg genehmigt. Allerdings unter der Auflage, dass Fensterstoren installiert werden, um Lichtimmissionen für Nachbarn zu reduzieren.
Seit über vier Jahren wird um die Villa von Xherdan Shaqiri auf dem Rheinfelder Kapuzinerberg gestritten. Nun hat das Aargauer Verwaltungsgericht die Baubewilligung für das geplante Haus des FCB-Captains gutgeheissen, wie die Aargauer Zeitung am Montag berichtet. Es gibt jedoch eine Bedingung: Der Fussball-Star dürfe nur bauen, wenn er an allen Fenstern Storen montiert. Dies, um potenzielle Lichtimmissionen für Nachbarn zu minimieren.
Einsprachen und Bundesgericht
Xherdan Shaqiri plant seit längerem den Bau eines Einfamilienhauses mit einer Einliegerwohnung, einer Garage, einem Aussenschwimmbecken und einem Whirlpool. Die Stadt Rheinfelden hatte das Projekt zwar bereits im August 2022 bewilligt, doch vier Einsprachen von Anwohnenden verhinderten bisher den Bau.
Ein Streitpunkt war die Grösse der Villa. Die zulässige Ausnützung des Grundstücks werde um mehr als 13 Prozent überschritten, stellte das Aargauer Verwaltungsgericht im Januar 2024 auf eine Beschwerde hin fest. Es hob die Baubewilligung auf.
Zu einem anderen Schluss ist das Bundesgericht im April 2025 gekommen. Das Attikageschoss dürfe gemäss einer Aargauer Ausnahmebestimmung gar nicht zur Ausnützungsziffer hinzugerechnet werden, hält das Bundesgericht Urteil fest.
Verbliebene Streitpunkte
Im jetzt veröffentlichten Urteil habe sich das Aargauer Verwaltungsgericht mit den verbliebenen Streitpunkten auseinandergesetzt. Dies habe die Lichtimmissionen sowie die Anordnung des Attikageschosses betroffen. «Die Nachbarn hatten geltend gemacht, die grossen Fensterfronten und der verglaste Liftschacht würden in der Nacht störend hell leuchten und die Nutzung ihrer Schlafzimmer beeinträchtigen», schreibt die Aargauer Zeitung.
Laut der «Aargauer Zeitung» hat das Verwaltungsgericht entschieden, dass die Innenbeleuchtung der geplanten Villa nur eine geringe Emissionsstufe aufweise. Die Bauherrschaft habe versprochen, alle Fenster mit Storen auszustatten.
Das Gericht habe auch im Konflikt über die Anordnung des Attikageschosses zugunsten der Bauherren und nicht der Nachbarn entschieden. Es sei festgestellt worden, dass alle Vorschriften hinsichtlich Grenzen und Höhen eingehalten werden.
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