Zigaretten-Diebstahl am Hafen: Ein Schuldspruch und zwei Freisprüche
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Strafgericht
Basel-Stadt

Zigaretten-Diebstahl am Hafen: Ein Schuldspruch und zwei Freisprüche

26.06.2024 13:48 - update 26.06.2024 16:39
Lea Meister

Lea Meister

Im April 2022 wurden zwei Container auf dem Hafenareal aufgebrochen und Zigaretten gestohlen, die für den südafrikanischen Markt bestimmt waren. Drei mutmassliche Mittäter:innen erhielten am Mittwoch ihr Urteil.

Eine Gruppe von vier bis fünf Personen soll vor zwei Jahren den Diebstahl von insgesamt 2’520’000 Zigaretten geplant, vorbereitet und durchgeführt haben. Durch eine «Insider-Information» erfuhren sie vom entsprechenden Container auf dem Areal der Swissterminal AG in Basel, durchbrachen dann den Zaun und transportierten die Zigaretten mit gemieteten Lieferwägen ab. Drei mutmassliche Mittäter:innen mussten sich diese Woche vor Gericht dafür verantworten: Ein 25-jähriger Serbe, seine 38-jährige Ehefrau und ein 43-jähriger Kranführer, der damals bei der Swissterminal AG beschäftigt war.

Die Zusammenfassung des Prozesstages findest du hier:

Das Urteil für den 25-Jährigen

Der 25-jährige Serbe wird des Diebstahls, des Hausfriedensbruchs und der Sachbeschädigung schuldig gesprochen und zu einer Freiheitsstrafe von 34 Monaten verurteilt. Die Hälfte davon wird bedingt ausgesprochen mit einer Probezeit von zwei Jahren. Das Jahr, welches er bereits in Untersuchungshaft verbracht hat, wird ihm dabei angerechnet. Er wird zudem für sieben Jahre des Landes verwiesen und muss die Verfahrenskosten in Höhe von gut 24’000 Franken und eine Urteilsgebühr von 6’600 Franken bezahlen.

Gerichtspräsident Roland Strauss begründet das Urteil damit, dass bewiesen sei, dass der 25-Jährige in der Tatnacht vor Ort gewesen sei. Zudem habe er ein enges Verhältnis zu seinem Cousin gehabt, der in diesem Fall als Strippenzieher gehandelt haben soll. Dessen Verfahren wird separat geführt. Am Prozesstag hat der 25-Jährige zudem erstmals wirklich ausgesagt. In den Wochen zuvor habe er genug Zeit gehabt, die Akten zu studieren und sich eine Aussage zurechtzulegen, so Strauss.

Seine Erzählungen darüber, dass er angeheuert worden war, um in der besagten Nacht für 10’000 Franken Schmiere zu stehen, nimmt ihm Strauss nicht ab. Wäre dem so gewesen, wären die anderen auf ihn zugekommen. Während des Diebstahls blieb nämlich ein Lieferwagen im Schlamm der Bahngleise stecken. «Die anderen hätten Sie sicher herbeigerufen, wenn Sie weiter abseits gestanden wären», so Strauss zum 25-Jährigen. Für das Gericht ist erwiesen, dass der Serbe an der Planung, Vorbereitung und Durchführung der Tat in massgeblicher Rolle beteiligt gewesen ist und somit nicht nur Gehilfe, sondern Mittäter war.

Freispruch für Ehefrau und Kranführer

Seine Ehefrau und der Kranführer, der damals bei der Swissterminal AG angestellt war, werden von allen Anklagepunkten freigesprochen. Die 38-Jährige erhält eine Entschädigung in Höhe von 32’160 Franken für die rechtswidrige Haft. In der Tatnacht habe die Ehefrau des Mittäters das Geburtstagsfest einer Freundin besucht, dies sei belegt. Es gebe Indizien dafür, dass sie am späteren Zigarettenverkauf beteiligt gewesen sein könnte, belegen liesse sich dies aber nicht.

Die 40’000 Franken, die kurz nach dem Diebstahl auf ihrem Konto aufgetaucht sind, stammten nachweislich nicht aus dem Zigarettenverkauf sondern aus ihrer Pensionskasse und einer Lebensversicherung. Beide Beträge hatte sie bezogen, weil sie plante, mit ihrem Ehemann nach Serbien zurückzukehren. «Da war alles völlig legal», so Strauss.

Bezogen auf den 43-jährigen Kranführer sagt Strauss, dass das Gericht mit der Staatsanwaltschaft einig sei, dass die Täter des Einbruchs Insiderwissen gehabt haben müssen, da sie genau wussten, wie sie von der Strasse auf das Gelände der Swissterminal AG gelangen konnten. Es sei aber keineswegs ersichtlich, weshalb der 43-Jährige seine «gute Lebenssituation» mit einer Tatbeteiligung hätte aufs Spiel setzen sollen. Er war nie verschuldet, besitzt zwei Eigentumswohnungen und hatte immer einen sicheren Job.

Zudem sei er auch nicht als «mit allen Wassern gewaschener Profikrimineller» bekannt, führt Strauss aus. Wäre er zudem in den Tatplan eingeweiht gewesen, hätte er gewusst, dass der Zaun aufgebrochen werden musste und somit nachschauen können, ob sich in diesem Bereich noch Beweise finden lassen. Dies tat er aber nicht und es wurde tatsächlich Werkzeug für den Einbruch gefunden. Es fehle an starken Indizien oder Beweisen und nicht zuletzt auch an einem Motiv.

Für die rechtswidrige Untersuchungshaft erhält er eine Entschädigung von 5’600 Franken. Für die entstandenen Gesundheitskosten werden ihm 4’600 Franken zugesprochen. Auf das Urteil reagierte er sichtlich erleichtert.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann innert vorgegebener Frist noch angefochten werden.

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