Zum Schutz der Wildtiere: Ab 1. April gilt wieder die Leinenpflicht für Hunde
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Gesetz
Basel-Stadt

Zum Schutz der Wildtiere: Ab 1. April gilt wieder die Leinenpflicht für Hunde

27.03.2024 10:54 - update 01.04.2024 18:02
Maximilian Karl Fankhauser

Maximilian Karl Fankhauser

In der Brut- und Setzzeit bringen Wildtiere ihre Jungen auf die Welt und sind besonders anfällig auf Stress. Deswegen werden Hundehalter bis am 31. Juni dazu aufgefordert, ihre Tiere an die Leine zu nehmen.

Was raschelt da im Gras? Hörst du die Geräusche auch im Wald? Es sind die Wildtiere, die im Frühling ihre Jungen auf die Welt bringen. Denn jetzt beginnt wieder die Brut- und Setzzeit.

Auf den Wegen bleiben

Um den Tieren ihren sicheren Freiraum bieten zu können, gilt ab dem 1. April 2024 die Leinenpflicht. Dies schreiben die beiden Basler Kantone in einer Medienmitteilung. Während dieser Zeit werden auch Joggerinnen, Spaziergänger und Bikerinnen dazu angehalten, die vorgegebenen Wege nicht zu verlassen. Auch Aktivitäten in der Dämmerung und der Nacht, sowie Veranstaltungen im Wald sollten während dieser Zeit unterlassen werden.

Neu gilt diese Leinenpflicht auch im Kanton Basel-Stadt. Diese wurde mit dem neuen Wild- und Jagdtiergesetz beschlossen. Nähere Informationen gibt es beim Amt für Wald beider Basel.

Die Leinenpflicht gilt vom 1. April bis zum 31. Juli 2024.

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27.03.2024 10:33

andreas-boesch

Schluss mit dieser Bevormundung!

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27.03.2024 16:53

lionofzion

genau wegen so Leuten wie Ihnen braucht es diese “Bevormundungen”!

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