Am 1. August vor Kindern in die Luft geschossen: Rentnerin angeklagt
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Schussabgabe
Baselland

Am 1. August vor Kindern in die Luft geschossen: Rentnerin angeklagt

26.02.2025 11:05 - update 26.02.2025 17:45
Larissa Bucher

Larissa Bucher

Die Baselbieter Staatsanwaltschaft hat ihre Strafuntersuchung gegen eine Rentnerin, die angeblich am 1. August vor mehreren Kindern in die Luft geschossen hat, abgeschlossen. Es wurde Anklage erhoben.

Aufgrund der Untersuchungsergebnisse hat die Staatsanwaltschaft laut Mitteilung gegen die 69-jährige Frau wegen mehrfacher einfacher Körperverletzung, mehrfacher Gefährdung des Lebens, mehrfacher Drohung, mehrfacher Nötigung sowie wegen weiterer Delikte Anklage am Strafgericht Basel-Landschaft erhoben.

Der Beschuldigten wird vorgeworfen, am 1. August 2023 auf dem Mergelweg, vor den Familiengärten Weihermatt, in Aesch mit einer Pistole vor einer Gruppe Kinder in die Luft geschossen zu haben. Zudem drohte sie den Kindern, noch einmal zu schiessen, wodurch sie die Gruppe in Angst und Schrecken versetzte.

Laute Feuerwerkskörper als Auslöser

Konkret geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass die beschuldigte Frau zwischen 19:00 Uhr und 19:30 Uhr ihre Wohnung in Aesch mit dem Hund einer Bekannten verliess, um mit diesem spazieren zu gehen. Auf dem Vorplatz der Familiengärten Weihermatt traf sie auf eine Gruppe Kinder, die kleine Feuerwerkskörper zündeten. Die Frau erklärte den Kindern, dass sich Tiere vor den Knallkörpern fürchteten und versuchte, die Gruppe zum Weggehen zu bewegen.

Als dies nicht gelang, ging die Frau in ihre Wohnung zurück und holte eine auf sie registrierte Pistole. In der Folge kehrte sie zu den Kindern zurück, die sich mittlerweile auf dem Mergelweg befanden, zog die ungesicherte Pistole und schoss unmittelbar neben einem der Kinder in die Luft. Dies offenbar, um der Gruppe zu zeigen, wie sich Tiere fühlen, wenn man Feuerwerk zündet.

Für die beschuldigte Frau gilt die Unschuldsvermutung. Der Zeitpunkt der Hauptverhandlung am Strafgericht steht derzeit noch nicht fest.

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Kommentare

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26.02.2025 11:52

spalen

waffen gehören nicht in private haushalte!
dieses verhalten ist unmöglich und sehr gefährlich. ich hoffe, das gericht findet die richtigen worte!

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26.02.2025 11:26

akjo

Diese Frau hat wohl nicht alle Tasse im Schrank…

1 2
26.02.2025 11:40

Sonnenliebe

Deshalb muss man sie nicht auf diese Weise beleidigen. Respekt vor jedem Menschen ist wichtig.

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