Bedingte Freiheitsstrafe für Pfarrer mit Fake-Sorgentelefon
©Symbolbild: Keystone, Pixabay
Strafgericht
Baselland

Bedingte Freiheitsstrafe für Pfarrer mit Fake-Sorgentelefon

11.09.2025 18:26 - update 16.09.2025 09:42
Shahed Staub

Shahed Staub

Ein ehemaliger Baselbieter Pfarrer soll sich über eine Sorgentelefon-Masche Nacktbilder von zwei minderjährigen Konfirmandinnen beschafft haben. Am Donnerstag fällte das Strafgericht in Muttenz sein Urteil.

Zwischen 2013 und 2015 soll sich ein Pfarrer einer reformierten Kirche im Baselbiet über ein erfundenes Sorgentelefon per MMS Nacktfotos von zwei Konfirmandinnen beschafft haben. Die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft klagte den Mann wegen mehrfacher sexueller Handlungen mit Kindern, mehrfacher sexueller Handlungen mit Minderjährigen gegen Entgelt sowie mehrfacher Anstiftung zu Pornografie an. Diese Woche stand er deshalb vor dem Strafgericht in Muttenz. Die meisten Vorwürfe wies er während der Verhandlung von sich:

Am Freitag sprach die Dreierkammer des Baselbieter Strafgerichts ihr Urteil. Sie kam zum Schluss, dass der Ex-Pfarrer schuldig zu sprechen sei: Er wird zu einem Jahr bedingter Freiheitsstrafe und zwei Jahre Bewährung verurteilt. Zudem erhält er ein Berufsverbot von fünf Jahren. Den Privatklägerinnen muss er eine Genugtuung von je 4’000 Franken bezahlen.

Wie das SRF Regionaljournal berichtet, wird der 62-Jährige wegen mehrfacher sexueller Handlung mit Kindern und mehrfacher Pornografie schuldig gesprochen. Das Gericht glaubte den Aussagen der beiden Privatklägerinnen und spricht von einem Vertrauensmissbrauch des beschuldigten Pfarrers. Strafmildernd wertete das Gericht, dass der Beschuldigte Reue zeigte, die Tat bereits zehn Jahre zurückliegt und er unter der Berichterstattung im Vorfeld gelitten habe.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Alle Parteien können dagegen Einsprache erheben.

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