Kampf gegen den Plakat-Wildwuchs
©Symbolbild aus Liestal: Keystone
Biel-Benken
Baselland

Kampf gegen den Plakat-Wildwuchs

06.02.2024 12:04 - update 06.02.2024 15:17
Pascal Kamber

Pascal Kamber

In Biel-Benken ist es seit diesem Jahr verboten, Plakate wild aufzuhängen. Stattdessen sind für die Plakate nur noch offizielle Wahlständer erlaubt. Diese Regel stösst überraschenderweise auf wenig Widerstand.

Strassenlaternen, die von unten bis oben vollgepflastert sind mit Wahlplakaten: Solche Bilder gab es vergangenen Herbst zuhauf. Und genau solche Bilder will man in Biel-Benken nicht mehr sehen. «Diese wilde Plakatierung hat mich persönlich schon immer gestört. Nun sind Leute auf mich zugekommen, die sagten, dass es ihnen auch nicht gefällt. Deshalb haben wir gedacht: Jetzt müssen wir handeln», sagt Biel-Benkens Gemeindepräsident Peter Burch gegenüber Baseljetzt.

Mit dem Verbot werde die Demokratie nicht eingeschränkt. «Es gibt Plakate noch nicht so lange, wie es die Demokratie gibt», sagt Burch. «Inhalt kann man sowieso nicht mit einem Plakat transportieren, damit es der Sache gerecht wird.»

«Kantonale Lösung wäre super»

Vom Verbot direkt betroffen ist Elisabeth Schneider-Schneiter. Obwohl auch ihr Gesicht bei den eidgenössischen Wahlen an unzähligen Orten mit anderen Kandidatinnen und Kandidaten um die Wette strahlte, befürwortet die in Biel-Benken wohnhafte Nationalrätin den Entscheid. «Vor allem bei den nationalen Wahlen hat es überbordet. An fast allen Kandelabern hingen sehr viele Plakate. Darum habe ich Verständnis für die Gemeinden, die das künftig verbieten», sagt sie.

Kampf gegen den Plakat-Wildwuchs
«Wir mussten handeln», sagt Biel-Benkens Gemeindepräsident Peter Burch. Bild: pka

Die Mitte-Politikerin geht sogar noch einen Schritt weiter. «Ich würde mich freuen, wenn es eine kantonale Lösung gibt, die das wilde Plakatieren in allen Gemeinden verbietet», sagt Schneider-Schneiter. Je nachdem sei ein Eingreifen des Kantons aber gar nicht nötig. «Wenn eine Gemeinde nach dem anderen ein Verbot ausspricht, ist das Resultat am Ende das gleiche.»

Regierung will sich nicht einmischen

Beim Kanton hat man die Entwicklung zur Kenntnis genommen. Gross Einfluss nehmen will und kann die Regierung auf diese Gesetze aber nicht. «Das ist grundsätzlich Sache der Gemeinden. Sie können selber darüber entscheiden, wenn es um die Gemeindewahlen oder -abstimmungen geht», erklärt Nic Kaufmann, 2. Landschreiber des Kantons Baselland.

Lediglich bei kantonalen oder eidgenössischen Wahlen und Abstimmungen macht der Kanton Vorgaben. Sofern in der Gemeinde keine Regelung besteht, dürfen Plakate frühstens sechs Wochen vor dem Urnengang aufgehängt werden. Spätestens eine Woche nach der Wahl oder Abstimmung müssen sie wieder entfernt sein.

Kanton begrüsst neue Formate

Statt Plakate schlagen die Gemeinden im Wahlkampf inzwischen andere Wege ein. In Reinach, wo die Parteien ebenfalls aufs wilde Plakatieren verzichten, haben vergangenen Samstag bei einer Polit-Expo alle Gemeinde- und Einwohnerratskandidatinnen und -kandidaten an einem Ort das Gespräch mit der Bevölkerung gesucht. Und Biel-Benken führte im Januar eine Podiumsdiskussion mit allen Gemeinderatskandidat:innen durch.

Das ist auch im Sinne des Kantons. «Wir begrüssen es, wenn die Gemeinden neue Formate ausprobieren und so versuchen, die Leute dazu zu bringen, dass sie wählen gehen. Das ist das Wichtigste», sagt Nic Kaufmann.

Bis auf ein paar Ausnahmen halten sich in Biel-Benken übrigens alle an das Verbot. Wer sein Plakat trotzdem wild aufhängt, wird vom Gemeinderat ermahnt. Geschieht dann immer noch nichts, entfernen die Gemeindemitarbeiter das Plakat. «Ihre Arbeit wird dann in Rechnung gestellt», sagt Peter Burch.

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