
Bluttat am Nasenweg: Mord-Prozess gegen 33-Jährigen steht bevor
Leonie Fricker
Das Tötungsdelikt am Nasenweg im August 2024 sorgte in Basel und landesweit für Bestürzung. R. M. tötete im Wahn mutmasslich eine 75-jährige Frau im Treppenhaus ihres Wohnhauses. Am Mittwoch beginnt der Prozess am Strafgericht.
Der Nasenweg in Basel wurde am 8. August 2024 nicht zum ersten Mal zum Tatort. Zehn Jahre zuvor war es dort zu einem Doppelmord gekommen. Der damals 23-jährige R. M.* erstach eine 42- und eine 76-jährige Frau, ein 88-jähriger Mann wurde schwer verletzt. Dem Täter wurde eine paranoide Schizophrenie diagnostiziert, die ihn zur Bluttat getrieben haben soll. Im September 2015 erklärte ihn das Gericht deshalb für schuldunfähig. Der Mann wurde in der geschlossenen Psychiatrie der Universitären Psychiatrischen Kliniken (UPK) untergebracht.
Im Jahr 2020 wurde die stationäre Massnahme um fünf Jahre verlängert. Seit 2014 kam es schrittweise zu Vollzugslockerungen. Seit 2020 wurde R. M. auch Freigang gewährt, zunächst begleitet, später auch unbegleitet.
Brutale Wiederholungstat während Freigangs
So war es auch an jenem Donnerstag im Sommer 2024, als es erneut zu einem Tötungsdelikt kam. R. M. hatte unbegleiteten Freigang. Er suchte das Wohnhaus seines Vaters am Nasenweg auf, wo auch das 75-jährige Opfer wohnte. Laut Anklageschrift der Staatsanwaltschaft soll er im Treppenhaus mit einem Messer mehrmals «kaltblütig» auf die Seniorin eingestochen haben. Die Frau starb noch am Tatort an ihren schweren Verletzungen.
Der Täter soll danach die Flucht ergriffen und seine Kleidung gewechselt haben. Die folgende Nacht soll er in einem Waldstück nahe dem Dreispitz verbracht haben. Am Tag darauf suchte er gemäss Anklageschrift ein Bordell in Basel auf, um dort für zwei Stunden zu schlafen. Danach begab sich R. M. an den Unteren Rheinweg, wo er von Drittpersonen erkannt und schliesslich verhaftet wurde.

Beschuldigter verschwieg seine Halluzinationen
Wie ein Gutachten festhält, seien dem an Schizophrenie leidenden Beschuldigten im Wahn Dämonen und Geister erschienen. Diese hätten ihn «wissen lassen, dass er 2014 die falsche Frau […] getötet habe und diesen Fehler zwingend korrigieren müsse, ansonsten drohe ihm erhebliches Leid». Seine Ängste hätten dazu geführt, dass er die ihm erscheinenden visuellen und akustischen Halluzinationen gegenüber den Pflegenden in der UPK verheimlichte.
Gemäss dem Gutachten ist der Beschuldigte «zwar nicht abschliessend untherapierbar», aber therapieresistent. Dies, da er sich den Therapeuten und Therapeutinnen nicht «hinreichend zu öffnen vermag». Ob Medikamente oder eine Behandlung R. M. therapierbar machen können, könnte sich in der bevorstehenden Verhandlung möglicherweise zeigen.
Anklage wegen Mordes
Die Staatsanwaltschaft erhob gegen den heute 33-jährigen Beschuldigten Anklage wegen Mordes. Gemäss dem Gutachten ist er für die angeklagte Tat schuldunfähig. Diese hat er zudem gestanden. Bis zu einem rechtskräftigen Urteil gilt für den Beschuldigten die Unschuldsvermutung.
*Name der Redaktion bekannt
Der Prozess am Basler Strafgericht beginnt am Mittwochmorgen und ist auf drei Tage angesetzt. Baseljetzt berichtet live vor Ort über die Verhandlung.
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