Verteidiger fordert Freisprüche für ehemaligen Hells Angel in Basel
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Justiz
Basel-Stadt

Verteidiger fordert Freisprüche für ehemaligen Hells Angel in Basel

17.11.2025 10:59 - update 17.11.2025 18:22

Baseljetzt

Beim Berufungsprozess in Basel hat der Verteidiger des beschuldigten ehemaligen Hells Angel am Montag Freisprüche von den meisten Anklagepunkten gefordert. Die harten Strafstandbestände wie mehrfache Vergewaltigung, sexuelle Handlungen mit Kindern und sexuelle Nötigung sah er als nicht erstellt an.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der ehemalige Hells Angel wird beschuldigt, ein damals 14-jähriges Mädchen mehrfach vergewaltigt und sexuell genötigt zu haben
  • Der Verteidiger des heute 38-jährigen Beschuldigten hielt fest, dass es nicht bewiesen sei, dass der Geschlechtsverkehr unter Androhung stattgefunden habe
  • Der angeklagte 38-Jährige machte von einem Aussagenverweigerungsrecht Gebrauch

Er plädierte vor dem Appellationsgericht für eine Freiheitsstrafe von fünf Monaten, die bereits abgegolten wäre. Lediglich die Strafbestände Widerhandlung gegen das Waffengesetz sowie gegen das Geldspielgesetz, dort aber nur in Gehilfenschaft, sah er in seinem Plädoyer als erstellt an. Das Strafgericht hatte seinen Mandanten letztes Jahr zu 12 Jahren und 10 Monaten verurteilt.

Der ehemalige Hells Angel wird beschuldigt, ein damals 14-jähriges Mädchen mehrfach vergewaltigt und sexuell genötigt zu haben. Er soll ihr gedroht haben, Nacktbilder von ihr zu veröffentlichen.

Der Verteidiger des heute 38-jährigen Beschuldigten hielt fest, dass es nicht bewiesen sei, dass der Geschlechtsverkehr unter Androhung stattgefunden habe. Nicht die Angst vor der Veröffentlichung der Videoaufnahmen, sondern Gegenleistung wie Geld oder Geschenke seien im Vordergrund gestanden.

Beschuldigter soll Aufseherin bezahlt haben

Zum Anklagepunkt der sexuellen Handlungen mit Kindern sagte der Verteidiger, dass sich die Jugendliche als 16-Jährige ausgegeben habe. Sein Mandant habe trotz Nachfrage das wahre Alter nicht für möglich gehalten.

Freisprüche forderte der Anwalt auch vom Strafbeständen der Geldwäscherei wie auch von der Bestechung und Begünstigung. Der Beschuldigte soll im Untersuchungsgefängnis bezahlten Sex mit einer Aufseherin gehabt haben. Eine Bestechung liege nicht vor, wenn bloss ein Angebot angenommen werde, hielt der Verteidiger fest. Es folgen noch die Plädoyers der Staatsanwaltschaft und der Privatklägerschaft.

Angeklagter äussert sich nicht vor Gericht

Die Gerichtspräsidentin konfrontierte den Angeklagten am Montag mit seinen Vermögensverhältnissen. Sie fragte ihn, wie er beinahe ohne Einkommen zu seinem luxuriösen Lebensstil, den teuren Marken und den hohen sichergestellten Bargeldbeträgen gekommen sei.

Der angeklagte 38-Jährige machte von einem Aussagenverweigerungsrecht Gebrauch. Auch zu angeblichen Geldzahlungen des Schweizer Nationaltrainers Murat Yakin, mit dem er befreundet sein soll, sowie zu mutmasslichen Strohmann-Uhrenkäufen über dessen Namen wollte er nichts sagen.

Der ehemalige Hells Angel hatte Berufung gegen ein letztjähriges Urteil des Strafgerichts eingelegt. Er hatte wegen einer ganzen Reihe an Delikten eine Freiheitsstrafe von zwölf Jahren und zehn Monaten kassiert, unter anderem wegen sexuellen Handlungen mit Kindern und Vergewaltigung.

Die Basler Staatsanwaltschaft und der Opferanwalt haben am Montag beim Berufungsprozess gegen einen ehemaligen Hells Angel das Strafmass der Vorinstanz bekräftigt. Dem 38-Jährigen werden unter anderem Vergewaltigung und sexuelle Nötigung sowie sexuelle Handlungen mit Kindern vorgeworfen. (sda/jwe/vaz)

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Kommentare

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17.11.2025 12:07

spalen

berufungsverfahren und dann nichts sagen? nun, ich habe vertrauen in unser rechtssystem und unsere gerichte

4 2
17.11.2025 11:52

mil1977

Das Einzige, was bei solchen Typen interessiert, ist der Abschiebetermin.

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