
Muttenz verschärft die Regeln gegen die «Plakatflut»
Baseljetzt
Der Gemeinderat von Muttenz hat die Bestimmungen zum Anbringen von Wahl- und Abstimmungsplakaten verschärft. Bei öffentlichen Bauten ist dies künftig nur dann zulässig, wenn die zuständige Behörde es gestattet.
Zudem dürfen an einem Kandelaber höchstens zwei Plakate beidseitig angebracht werden. Die Verordnung tritt per sofort in Kraft, wie der Gemeinderat am Montag mitteilte.
Die Anpassung der Verordnung zum Reglement über Reklameeinrichtungen sieht auch vor, dass sich die Ortsparteien bei kommunalen Wahlen hinsichtlich der Anzahl Plakate absprechen sollen. Wer politische Propaganda anbringt, muss sich zudem nicht nur um die Einhaltung des Strassenverkehrsgesetzes und der Signalisationsverordnung halten, sondern neu auch an das Merkblatt zur «verkehrsgefährdenden Strassenreklame» der Kantonspolizei. Dieses zeigt Standortbeispiele von Reklamen auf, welche die Verkehrssicherheit beeinträchtigen – zum Beispiel bei Fussgängerstreifen, Kreiseln, Strasseneinmündungen und Kurven.
Gegenvorschlag des Gemeinderats gutgeheissen
Der Gemeinderat legte diese Anpassung an der Gemeindeversammlung vom 17. Oktober als Gegenvorschlag zu einem Antrag von Peter Eckerlin vor. Dieser kritisierte, dass Muttenz bei Wahlen und Abstimmungen von einer «stets wachsenden Plakatflut» überzogen werde, wie es auf der Traktandenliste der Gemeindeversammlung heisst.
Eckerlin forderte, dass die Plakate nur noch auf von der Gemeinde zur Verfügung gestellten Plakatständern an maximal drei Orten angebracht werden sollen. Der Gemeinderat legte daraufhin seinen Gegenvorschlag vor, der die politische Reklame weniger stark einschränkt, aber die besagten Spielregeln einführt. Eckerlin zog daraufhin seinen Antrag zurück. Die Gemeindeversammlung stimmte dem Gegenvorschlag mit grossem Mehr zu. (sda/mhu/daf)
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Thomy
👍
pserratore
👏👏👏