Gericht spricht Mann (60) des Mordes an Drogendealer schuldig
Prozess
Baselland

Gericht spricht Mann (60) des Mordes an Drogendealer schuldig

25.07.2025 14:24 - update 25.07.2025 19:16
David Frische

David Frische

Am Freitag hat das Baselbieter Strafgericht das Urteil im «Cold Case» zur Tötung eines Drogendealers im Jahr 2000 gesprochen. Der Beschuldigte wird des Mordes schuldig gesprochen und zu 13 Jahren Haft verurteilt.

War es kaltblütiger Mord oder ein Unfall? Diese Frage musste das Baselbieter Strafgericht in einem Fall klären, der rund 25 Jahre zurückliegt. Im Oktober 2000 wurde auf dem Parkplatz neben der St. Jakobshalle ein 21-jähriger Drogendealer durch einen Schuss tödlich verletzt. Er starb tags darauf im Spital. Das Tötungsdelikt wurde zum «Cold Case», da zunächst lange kein Täter ermittelt werden konnte.

Im Jahr 2023 dann die Wende: Mittels neuen forensischen Möglichkeiten konnte im Jahr 2023 ein Tatverdächtiger ermittelt werden: Ein heute 60-jähriger Schweizer. Nun kam es zum Prozess.

Schuldspruch wegen Mordes

Das Baselbieter Strafgericht sprach den Angeklagten am Freitag des Mordes schuldig. Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass der Beschuldigte den Drogendealer umbrachte, um an zwei Kilo Kokain zu kommen, ohne dafür zu bezahlen. Der Mann erhält eine Freiheitsstrafe von 13 Jahren, ein Jahr mehr als von der Staatsanwaltschaft gefordert.

Das Gericht stuft die Tötung des Drogendealers durch den Beschuldigten als Mord ein. Dass der Angeklagte das Opfer aus Versehen getötet haben soll, ist aus Sicht des Gerichts nicht plausibel. Gemäss den Waffenexperten, die befragt wurden, sei es praktisch ausgeschlossen, dass sich aus der Pistole unabsichtlich ein Schuss löst, ohne dass der Abzug betätigt wird.

Gericht glaubt Angeklagtem nicht

Zudem glaubte das Gericht den Aussagen des Angeklagten nicht. Dass dieser ohne Tötungsabsicht dem Drogendealer die zwei Kilo Kokain abnehmen wollte, ohne zu bezahlen, und danach mit derselben Drogenbande eine Geschäftsbeziehung aufbauen wollte, ist aus Sicht des Gerichts nicht logisch. Der Angeklagte, ein gemäss psychiatrischem Gutachten hoch intelligenter Mann, habe seine Aussagen zudem immer wieder dem aktuellen Stand der Ermittlungen angepasst, sagte die Gerichtspräsidentin in ihrer Urteilsbegründung.

Auch die Erinnerungslücken, die der Angeklagte im Verfahren geltend machte, stufte das Gericht nicht als vollständig glaubwürdig ein: «Was nicht geht: dass man sich im Jahr 2023 an Ereignisse aus dem Jahr 2000 erinnert und dann im Jahr 2025 nicht mehr», so die Gerichtspräsidentin zum Angeklagten.

«Sie sind heimtückisch vorgegangen»

Für das Gericht ist klar: Der Angeklagte habe in einem «rücksichtslosen Streben nach Besitz» aus Habgier gehandelt, sagte die Gerichtspräsidentin am Freitagnachmittag. Um an das Kokain zu kommen, habe er den Dealer mit einem Couvert mit falschen Geldscheinen abgelenkt, seine Pistole gezückt und ihm dann kaltblütig in den Kopf geschossen. «Sie sind heimtückisch vorgegangen», so das Gericht zum Angeklagten. Damit handle es sich unter dem Strich um einen Raubmord, wofür die Fünferkammer des Gerichts eine Freiheitsstrafe von 13 Jahren aussprach. Der Beschuldigte muss die Verfahrenskosten tragen. Die Genugtuungsforderung über 15’000 Franken von der Privatklägerschaft, die die Mutter des Opfers vertrat, wird auf den Zivilweg verwiesen.

Der Angeklagte, ein schmächtiger Mann mit langen, zusammengebundenen Haaren, betrat den Gerichtssaal gefasst. Er nahm das Urteil ruhig und ohne grosse Regung entgegen.

Forensik belastete den Angeklagten

Der Mann musste sich seit Beginn dieser Woche vor dem Baselbieter Strafgericht in Muttenz verantworten. Die Baselbieter Staatsanwaltschaft wirft ihm Mord vor und forderte 12 Jahre Haft für den Angeklagten. Dieser bestreitet die Tötung des Drogendealers zwar nicht. Er gab vor Gericht aber an, dass er – auch wegen Schlafmittels – grosse Erinnerungslücken habe und nicht mit einer Tötungsabsicht gehandelt habe. Dass im Kleinwagen aus seiner Pistole ein Schuss fiel, sei ein Unfall gewesen.

Im Zentrum des Mordprozesses standen die forensischen Gutachten zum Fall. Diese stuften eine versehentliche Schussabgabe als unwahrscheinlich ein. Plausibler sei eine einhändige, absichtliche Ausführung. Die Forensiker spielten die verschiedenen Szenarien zudem durch und rekonstruierten sie dreidimensional. Die Rekonstruktion stützt laut den Gutachtern die These einer absichtlichen Tötung.

Verteidigung forderte Freispruch

Die Verteidigung hingegen zweifelt an der Beweislage. Ein Mord könne dem Mandanten nicht nachgewiesen werden. Die Tötung sei damit verjährt, argumentierte sie. Sie beantragte Freispruch und forderte eine Haftentschädigung von knapp 90’000 Franken für den Beschuldigten. Der Verjährungseinwand war vom Gericht zu Prozessbeginn bereits geprüft worden. Es verwies auf frühere Urteile, laut denen die Frist durch Untersuchungshandlungen unterbrochen wurde.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann von den Parteien noch angefochten werden. Für den Beschuldigten gilt bis dahin die Unschuldsvermutung.

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