Gericht verurteilt Vergewaltiger zu sieben Jahren Gefängnis
©Bild: Keystone
Im St. Johann
Basel-Stadt

Gericht verurteilt Vergewaltiger zu sieben Jahren Gefängnis

14.07.2023 16:54 - update 14.07.2023 17:34

Baseljetzt

2022 vergewaltigte ein 25-jähriger Mann eine Frau in einem Treppenhaus im St. Johann-Quartier. Sieben Jahre muss der Mann nun ins Gefängnis.

Das Basler Strafgericht hat am Freitag einen 25-jährigen Algerier wegen Vergewaltigung einer Frau zu sieben Jahren Gefängnis verurteilt. Er erhält auch einen Landesverweis von 15 Jahren und einen Eintrag ins Schengener Informationssystem.

«Sie sind der lebendige Albtraum einer Frau, die nachts auf dem Heimweg ist», sagte der Gerichtspräsident bei der Urteilseröffnung zum Beschuldigten.

«Ausserordentliche Brutalität»

Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass der Mann im Oktober 2022 in den frühen Morgenstunden eine Frau in deren Treppenhaus an der Landskronstrasse im Basler St. Johann-Quartier vergewaltigt hat. Dem Gericht liege ein gut dokumentiertes Netz an Beweisen vor, DNA-Analysen, medizinische Untersuchungen an den Verletzungen des Opfers, Aufnahmen von Überwachungskameras und Aussagen der alarmierten Nachbarin, sagte der Gerichtspräsident weiter.

Der Beschuldigte habe die Tat mit «ausserordentlicher Brutalität» begangen. Dass es sich beim erzwungenen Geschlechtsverkehr um ein «Missverständnis» gehandelt habe, wie der Verteidiger geltend gemacht hatte, sei eine Schutzbehauptung. Zudem seien sein Machismo und sein Frauenbild verstörend.

«An Dreistigkeit nicht zu überbieten»

Reue und Einsicht sei beim Täter nicht vorhanden. Dass er die Tat nur 36 Stunden nach seiner Einreise in die Schweiz beging, sei an «Dreistigkeit nicht zu überbieten», sagte der Gerichtspräsident. Das vor der Haustür überrumpelte Opfer habe keine Chance gehabt, sich zu wehren. «Ihnen ist mit aller Deutlichkeit aufzuzeigen, dass solch barbarisches Verhalten mit aller Härte zu bestrafen ist».

Der Beschuldigte muss zudem dem Opfer 15’000 Franken Genugtuung bezahlen. Für die weiteren Forderungen der Privatklägerin verwies das Gericht auf den Zivilweg.

Nebst dem Hauptdelikt Vergewaltigung wurde der Mann auch wegen sexueller Nötigung und Raub verurteilt – er entriss seinem Opfer das Mobiltelefon und die Kreditkarte. Da er mit der gestohlenen Kreditkarte Einkäufe tätigte und in der gleichen Nacht noch eine andere Frau auf der Strasse sexuell belästigte, wurde er zudem zu einer Busse von 1’700 Franken verurteilt.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (sda/brb/jwe)

Feedback für die Redaktion

Hat dir dieser Artikel gefallen?

Kommentare

Dein Kommentar

Mit dem Absenden dieses Formulars erkläre ich mich mit der zweckgebundenen Speicherung der angegebenen Daten einverstanden. Datenschutzerklärung und Widerrufshinweise

15.07.2023 07:36

Rebherr

wo nimmt ein Asylbewerber 15’000 CHF?

1 0
15.07.2023 11:34

Sprissli

Die Grünen oder Frau Aslan etc übernehmen sicher die Kosten,und wieso wird er Nicht sofort ausgeschafft? Oh Sorry vergessen ist ja Basel-Stadt!

1 1
15.07.2023 09:05

kastro

Frog ich mi au

1 0
14.07.2023 22:54

Sprissli

Wow super Urteil,jetzt kann er noch xx Jahre im Staatshotel leben,und Vielleicht dann ausgewiesen ,Dankeschön das er noch xxJahre bleiben darf,das ist ein Super Urteil,statt sofort weg!!✈️Naja Basel-Stadt sind wir das ja gewohnt!

2 1

Kommentare lesen?

Um Kommentare lesen zu können, melde dich bitte an.