In Basel werden fast keine Bussen wegen Lärm mehr ausgesprochen – woran liegt’s?
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Ordnungsbussen
Basel-Stadt

In Basel werden fast keine Bussen wegen Lärm mehr ausgesprochen – woran liegt’s?

23.06.2023 05:34 - update 22.06.2023 23:47
Lea Meister

Lea Meister

Seit 2017 hat die Anzahl ausgesprochener Ordnungsbussen wegen Lärmklagen sehr deutlich abgenommen. Dafür gibt es verschiedene Gründe. Einer davon ist besonders simpel, wie die Polizei erklärt.

Vor sechs Jahren wurden im Kanton Basel-Stadt insgesamt 205 Ordnungsbussen wegen Lärmklagen ausgestellt. Ein Jahr später waren es 166. Im «Pandemie-Jahr» 2020 wurden noch 66 Bussen ausgestellt. Dass es in diesem Jahr deutlich weniger wurden, lässt sich einerseits mit dem Lockdown erklären. Draussen fanden keine grösseren Versammlungen mehr statt, zu Lärmklagen konnte es also fast nur noch bei Homepartys kommen. Und auch diese waren in der Pandemie über längere Zeit nicht erlaubt.

Die Zahlen der vergangenen Jahre zu den Ordnungsbussen wegen Lärmklagen:

Am 1. Juli 2020 trat ausserdem das Übertretungsstrafgesetz in Kraft. Damals wurde die Nachtruhe verkürzt, heisst: Das verhältnismässige Lärmen in und ausserhalb von Gebäuden ist nicht mehr nur bis 22 Uhr, sondern bis 23 Uhr erlaubt. Das statistische Amt Basel-Stadt gibt dies auch als Hauptgrund für den Rückgang der Ordnungsbussen wegen Lärm an. Wird also ganz allgemein weniger Lärm beklagt? Nicht unbedingt.

Die Praxis hat sich verändert

Auf Anfrage von Baseljetzt nennt auch die Kantonspolizei die Revision des Übertretungsstrafgesetzes als Hauptgrund für die Veränderung der Zahlen. Diese habe aber vor allem einen entscheidenden Punkt an der polizeilichen Praxis im Umgang mit Lärmklagen verändert: «Für eine Ordnungsbusse wegen einer Lärmklage braucht es seit Juli 2020 eine behördliche Mahnung», wie Polizeisprecher Rooven Brucker erklärt. Heisst: Wenn eine Lärmklage bei der Polizei eingeht, rücken die Behörden aus, schauen sich vor Ort um und ermahnen die entsprechenden Personen, sofern dies nötig ist.

Erst, wenn dann im selben Kontext eine zweite Meldung eingeht, darf eine Busse ausgesprochen werden. Dass sich diesbezüglich das Gesetz verändert hat, heisst aber nicht, dass die Polizei bisher immer bei der ersten Meldung schon Bussen verteilt hat. «Es macht immer mehr Sinn, mit den Menschen zu reden», so Brucker. Zuvor habe man eigentlich nur bei besonders uneinsichtigen Personen direkt eine Busse ausgestellt und ansonsten ebenfalls zuerst eine Ermahnung ausgesprochen.

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23.06.2023 06:35

akjo

Die Polizei rückt selten aus ein wegen Nachtruhe Lärm. Habe es selber vor 3 Jahre erlebt als die Nachbarn unter mich 02.00 auf der Terrasse Musik etc. getan hatten. Als ich die Polizei angerufen hatte, wurde mir gesagt das ich selber nachsehen sollte., war schockiert über die Antwort. Bin 70 und ich weiss ja nicht wie die Reaktion ist von Menschen die seit ein paar Stunden Alkohol konsumieren. Nach längere Erklärung mit der Polizei haben sie sich die “Zeit” genommen sind hin und her gefahren und schließlich habe ich Ihnen die Türe aufgemacht sodass Sie zu den Nachbarn könnten und plötzlich war Ruhe. Grob gesagt: die Basler Polizei nimmt leider die Anrufe egal für welche Klage nicht mehr so ernst wie auch schon…

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