Motion für «mediterrane Nächte» in Basel ist unzulässig
Baseljetzt
Die vom Basler Grossen Rat an die Regierung überwiesene Motion «mediterrane Nächte» ist rechtlich ungültig. Die Regierung will das Anliegen nach längeren Öffnungszeiten im Sommer dennoch prüfen.
Sie fordert deshalb eine Überweisung als Anzug. Da die Motion eine flächendeckende Verlängerung der Boulevardöffnungszeiten ohne die vom Bund vorgeschriebene Einzelfallprüfung verlange, sei sie rechtlich unzulässig, teilte der Basler Regierungsrat am Dienstag mit.
Die Exekutive will nun abklären, ob das Anliegen mit der «Einführung von saisonal gültigen Boulevardplänen für geeignete Gebiete in den Quartieren» umgesetzt werden kann.
Der Grosse Rat hatte im März die Motion von Laurin Hoppler (GAB) für «mediterrane Nächte» mit 72 zu 7 Stimmen bei 10 Enthaltungen an die Regierung überwiesen. Die Motion verlangt, dass Terrassen- und Boulevardflächen am Freitag- und Samstagabend bis 01.00 Uhr und unter der Woche bis 24.00 Uhr bewirtet werden dürfen. Derzeit ist dies je nach Gebiet nur bis 22.00 Uhr oder 23.00 Uhr möglich. (sda/mei)
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