
Kantonsgericht fordert neues Gutachten zur Tschudy-Villa
Baseljetzt
Die Tschudy-Villa in Sissach darf nicht weiter abgerissen werden. Das Baselbieter Kantonsgericht fällt zwar kein definitives Urteil, entscheidet aber, dass die Schutzmassnahmen weiterlaufen müssen.
Dazu muss der Baselbieter Regierungsrat nun nochmals über die Bücher. Er muss darüber entscheiden, ob die Tschudy-Villa überhaupt noch schützenswert ist. Das Baselbieter Kantonsgericht weist somit die Beschwerde der Eigentümerschaft einstimmig zur Neubeurteilung zurück an die Regierung.
Das Gericht empfiehlt der Regierung ein neues Gutachten, welches den Zustand der Villa innen und aussen aufzeigt. Das erste vorliegende Gutachten sei ungenügend, da es den Innenzustand des Gebäudes nicht aufzeige.
Gericht rügt Vorgehen der Eigentümer
Gleichzeitig rügt das Gericht mehrfach die Eigentümerschaft, die Buess Weinhandlung AG, die im Jahr 2022 die Bagger auffahren liess und ein Teil des Dachs zerstörte: «Das Recht so in die eigene Hand zu nehmen, ist nicht akzeptabel. Solch ein Baggeraufmarsch sollte nicht Schule machen.» Es sein ein Verstoss gegen eine Verordnung des Staates gewesen.
Das Gericht fordert nun eine Mitwirkung der Eigentümer rund um Laurent de Coulon. Er habe bislang auf seinem Recht beharrt, dass kein Gutachter das Haus besichtigen darf.
De Coulon äussert sich nach der Verhandlung in Liestal zufrieden. «Ein Etappensieg,» sei es. Er wolle weiterhin seine Pläne verfolgen, auf dem Areal 70 Wohnungen zu bauen. Die Tschudy-Villa sein «eine Bruchbude». Falls ein neuer Gutachter aufgeboten werde, müsse dieser einen ganz dicken Helm anziehen. De Coulon lässt offen, ob er diesen dann ins Gebäude rein lassen werde. Auch sonst äussert sich der Sissacher zurückhaltend. Er wolle zuerst das schriftlich Urteil abwarten.
Kostenübernahme noch nicht geregelt
Es sei eine Pattsituation und ein Ausnahmefall im Baselbiet, beurteilte das Gericht den Fall. Es dürfe nun nicht sein, dass die Villa noch 50 Jahre so stehen bleibt und dann quasi so als Baudenkmal in die Geschichte eingeht.
Offen bleibt aktuell, wer die hohen Kosten von 250’000 Franken bezahlen muss, für die Notmassnahmen wie Gerüst und Notdach.
Jahrelanger Streit
Die Tschudy-Villa steht in Sissach neben der Bahnlinie. Sie wurde 1924 erbaut. Sie wurde bereits 2003 vom Kanton als schutzwürdig eingestuft. 2022 wurde der Schutz provisorisch angeordnet. Ungeachtet der Verfügung liess die Eigentümerschaft trotzdem Abbrucharbeiten durchführen und zerstörte die Liegenschaft zu einem Viertel.
Der Baselbieter Regierungsrat hatte die Unterschutzstellung dann letztes Jahr bestätigt. Zusammen mit der angebauten Produktions- und Lagerhalle beeindrucke die Tschudy-Villa bis heute durch ihre starke Präsenz im Ortsbild von Sissach, schreibt die Regierung. Die 1924 erbaute Villa und ihre Anbauten seien als wertvolle Zeugen für die Baselbieter Architektur- und Wirtschaftsgeschichte ein Kulturdenkmal von regionaler Bedeutung.
Diese Unterschutzstellung muss nun nochmals neu geprüft werden. (stp/sda)
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