Nächstes Kapital im Drama um Tschudy-Villa: Jetzt geht es vors Kantonsgericht
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Sissach
Baselland

Nächstes Kapital im Drama um Tschudy-Villa: Jetzt geht es vors Kantonsgericht

17.07.2024 16:22
Lea Meister

Lea Meister

Die Posse um die Tschudy-Villa in Sissach nimmt kein Ende. Zuerst stritt der Eigentümer mit dem Kanton und versuchte, die Villa abzureissen. Im neusten Kapitel muss sich jetzt die Regierung vor dem Kantonsgericht verantworten.

Seit März 2024 ist die Tschudy-Villa in Sissach denkmalgeschützt. Zuvor war sie vom Kanton als schutzwürdig eingestuft worden. Im Frühling 2022 bot sich einem plötzlich ein überraschender Anblick, denn der Eigentümer der Villa hatte mit dem Abriss begonnen. Die Abrissfreude hielt nicht lange an, denn die Kantonale Denkmalpflege stoppte den Abbruch, indem sie eine Unterschutzstellung der Villa prüfen liess. Diese mündete dann eben darin, dass die Villa unter Denkmalschutz gestellt wurde.

Seither steht das Haus unberührt da und sieht aus, als hätte ein Monster einen ordentlichen Biss davon genommen. Damit Regen und Sturm nicht zu viele weitere Schäden anrichten, wurde ein provisorisches Dach installiert. Die Geschichte ist noch nicht zu Ende – denn wie die bz berichtet, wurde die Unterschutzstellung der Villa vors Kantonsgericht gezogen.

Villa bleibt vorerst so stehen, wie sie derzeit aussieht

Drei Beschwerdeverfahren sind dort hängig, angefochten wird unter anderem der Regierungsratsbeschluss vom 12. März 2024, der dazu geführt hatte, dass die Villa definitiv unter Denkmalschutz gestellt wurde. «Die Verfahren vor dem Kantonsgericht und allenfalls weitere Verfahren vor dem Bundesgericht können sich noch über Monate oder gar Jahre hinziehen», sagt Andrea Tschopp, Sprecherin der Baselbieter Bau- und Umweltschutzdirektion, gegenüber der bz.

Heisst: So lange die Verfahren hängig sind, bleibt die Villa angefressen stehen, wie sie dies seit zwei Jahren tut. Sollte die Unterschutzstellung dann rechtskräftig sein, könnte der Kanton entsprechend nötige Massnahmen durchsetzen. Das Gesetz über den Denkmalschutz sei aber grundsätzlich auf eine «konstruktive und einvernehmliche Zusammenarbeit zwischen Eigentümerschaft, Kanton und Standortgemeinde» ausgerichtet, so Tschopp.

Enteignung wäre Ultima Ratio

Allerdings sieht ebendieses Gesetz aber auch vor, dass die Villa auf Kosten des Verursachers wiederhergestellt werden müsste. Die nötigen Massnahmen könnte der Kanton notfalls auch zu Lasten des Eigentümers in Auftrag geben. Ultima Ratio wäre laut der bz der Paragraf 24 des Gesetzes über den Denkmalschutz, der die Enteignung von geschützten Kulturdenkmälern vorsieht, wenn das Ziel, das Gebäude zu schützen, nicht auf andere Weise erreicht werden kann.

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17.07.2024 17:31

Freddi1985

dat wird teuer

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