Kennzeichnungsmängel bei glutenfreiem Bier und Sojasossen
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Kantonslabor
Basel-Stadt

Kennzeichnungsmängel bei glutenfreiem Bier und Sojasossen

21.08.2024 13:34
Laura Pauli

Laura Pauli

Das Kantonslabor untersuchte 22 glutenfreie Biere und Sojasaucen auf Gluten und deren Kennzeichnung. Mehr als die Hälfte der Produkte wurde wegen ungenügender Kennzeichnung beanstandet.

Wie das Kantonslabor Basel-Stadt am Mittwoch vermeldet hat, wurden in fünf Geschäften insgesamt 22 glutenfreie Biere und Sojasaucen als Proben erworben. Dabei handelte es sich um sieben glutenfreie Biere und um fünfzehn verschiedene Sojasaucen von unterschiedlichen Herstellern aus unterschiedlichen Produktionsländern.

Menschen, die Zöliakie haben, leiden an einer Unverträglichkeit des Dünndarms gegenüber dem Protein Gluten, das in Weizen, Roggen und Gerste vorkommt. Die Aufnahme von Gluten führt bei Betroffenen zu funktionellen und anatomischen Veränderungen der Dünndarmschleimhaut, was zu einer Unterversorgung des Körpers mit lebenswichtigen Vitaminen und Nährstoffen führen kann. Dies kann zu einer Vielzahl von Symptomen führen.

Eine lebenslange strikte glutenfreie Diät ist derzeit die einzige momentan bekannte Behandlung, wobei sich die Betroffenen auf die Angaben der Lebensmittel verlassen müssen.

Mängel, die eine Änderung erfordern

Obwohl alle Biere und Sojasaucen als glutenfrei angegeben waren, wurde bei allen Sojasaucen, mit Ausnahme von einem einzigen Produkt, Weizen als Zutat aufgelistet. In allen Sojasaucen konnte jedoch kein Gluten nachgewiesen werden oder der Glutengehalt lag unter dem Höchstwert für glutenfreie Lebensmittel von 20 mg/kg. Dies ist möglich, da die Fermentation bei der Zubereitung das Gluten in der Sojasauce abbaut.

In drei Bieren wurden Spuren von Gluten unter dem Höchstwert von 20 mg/kg nachgewiesen, in den übrigen vier Bieren konnte kein Gluten nachgewiesen werden.

Insgesamt mussten 14 Proben (64 Prozent) aus beiden Produktkategorien wegen Kennzeichnungsmängeln beanstandet werden. Bei den Kennzeichnungsmängeln handelte es sich unter Anderem um fehlende Nährwertdeklaration, fehlende Mengenangabe einer ausgelobten Zutat, falsch deklarierte Zusatzstoffe, unvollständige Zutatenliste oder schlechte Lesbarkeit.

Diese Produkte sollen zu einem späteren Zeitpunkt nochmals überprüft werden, so das Kantonslabor.

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Kommentare

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21.08.2024 12:47

emab

ach die kantonslabore
🙈🙉🙊

1 0
21.08.2024 12:21

Sonnenliebe

Das darf einfach nicht der Fall sein.

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