«Kluge Köpfe schützen sich»: Grauer Block wird sich mit Schutzmaterialien ausrüsten
©Bild: Baseljetzt
1. Mai
Basel-Stadt

«Kluge Köpfe schützen sich»: Grauer Block wird sich mit Schutzmaterialien ausrüsten

12.04.2024 12:20 - update 12.04.2024 12:21
Lea Meister

Lea Meister

In einem offenen Brief meldet sich der «Graue Block» im Vorfeld der Demonstration am 1. Mai zu Wort. Darüber, dass es am Weltfrauentag friedlich geblieben sei, sei man erleichtert. Dennoch werde man sich am 1. Mai schützen.

«Bravo, menschenrechtskonformes Verhalten ist möglich – ihr könnt das – weiter so!» Dieser Satz steht am Anfang des offenen Briefes des «Grauen Blocks» im Vorfeld des 1. Mais. Gemeint ist die Demonstration am 8. März, dem Weltfrauentag, die friedlich verlaufen ist. Adressiert ist die Botschaft an die Basler Polizei.

Der «Graue Block» hoffe, dass «diese Selbstverständlichkeit zum Polizeistandard» werde, heisst es im Brief weiter. Der 1. Mai 2023 «sitze aber noch immer in den Knochen». Der Demonstrationszug wurde im vergangenen Jahr eingekesselt und die Demo somit eigentlich abgebrochen.

Auch in diesem Jahr werde man sich deshalb mit Schutzmaterialien wie Schutzbrillen ausrüsten müssen. «Wir orientieren uns dabei an den gängigen BfU/SUVA-Richtlinien: «Kluge Köpfe schützen sich», so der Graue Block.

«Keine unfriedlichen Absichten»

Mit den Schutzmaterialien verfolge man «keineswegs unfriedliche Absichten», man schütze sich damit «vor gewalttätigen Übergriffen seitens der Polizei, die eigentlich gar nicht passieren dürften».

Der «Graue Block» hoffe sehr, keine vermummten Polizisten mit Gummischrotgewehren sehen zu müssen und setze «in diesem Sinne auf ein gutes Gelingen und einen schönen 1. Mai».

Auf Anfrage von Baseljetzt sagt Rooven Brucker, Mediensprecher der Kantonspolizei Basel-Stadt, dass man den Brief zur Kenntnis genommen habe. Kommentieren wolle die Polizei das Schreiben aber nicht.

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Kommentare

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12.04.2024 11:38

HeroOfGallifrey

Letztes Jahr war es richtig friedlich und ruhig in der Stadt. Solche Aktionen der Polizei erhalten meine vollste Unterstützung.

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12.04.2024 12:35

PRodriguez

Es gibt halt einen Artikel 22 in der Bundesverfassung. Und als stramme Schweizer legt man doch wert auf diese..?

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12.04.2024 12:54

HeroOfGallifrey

Ja die Grundrechte gilt es zu wahren, jedoch sind Sachbeschädigungen zu vermeiden und unschuldige Bürgern zu schützen. Deshalb gibt es den Art. 36 BV welche Einschränkungen von Grundrechten ermöglicht. Die 1. Mai Demo war bis letztes Jahr jedes Jahr ein Saubannerzug mit Sachbeschädigungen und andere Gewalttaten gegen Polizei, Journalisten und unschuldigen Menschen.

6 2
12.04.2024 15:05

PRodriguez

Es war nicht jedes Jahr ein Saubannerzug, das ist eine ziemliche Übertreibung.
Ich kann, gerade in Basel, den Wunsch nach weniger Demos nachvollziehen. Gewisse Gruppierungen vereinnahmen gerne den Öffentlichen Raum samstags komplett für sich, nicht immer aus nachvollziehbaren Gründen.
Aber der erste Mai ist nunmal speziell. Und: Diesen grundsätzlich und auf unbestimmte Zeit (zumindest praktisch durch präventive Einkesselung) zu verbieten geht auch mit Art. 36 nicht.

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12.04.2024 10:54

seppertonni

Bravo, menschenrechtskonformes Verhalten ist möglich, aber nicht beim Guggus „Block“

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