
Reform des Opferhilfegesetzes: Mehr Hilfe für Gewaltopfer
Baseljetzt
Der Bundesrat will das Hilfsangebot für Opfer von sexueller und häuslicher Gewalt ausbauen. Mit einer Teilrevision des Opferhilfegesetzes soll die medizinische und juristische Unterstützung verbessert werden.
Der Bundesrat plant, das Hilfsangebot für Opfer von sexueller und häuslicher Gewalt auszubauen. Er hat dazu eine Teilrevision des Opferhilfegesetzes in die Vernehmlassung geschickt. Im Zentrum der Revision steht die Verbesserung der medizinischen und juristischen Unterstützung der Betroffenen.
Mit der Teilrevision setzt die Landesregierung mehrere Motionen des Parlaments um, wie sie am Mittwoch mitteilte. Opfer von Gewalttaten sollen unmittelbar nach der Tat medizinisch versorgt werden. Zudem sollen Verletzungen und Beweismittel möglichst rasch rechtsmedizinisch dokumentiert werden.
Niedrigschwelliger Zugang zu Hilfsangeboten
Nach dem neuen Vorschlag sollen die Kantone dafür sorgen, dass entsprechende Hilfsangebote zur Verfügung stehen. Der Zugang zu diesen Angeboten soll niederschwellig und rund um die Uhr gewährleistet sein. Die forensische Dokumentation wird kostenlos angeboten.
Eine wesentliche Neuerung ist, dass Opfer unabhängig von einer Strafanzeige eine Dokumentation verlangen können. Diese Dokumentation kann später als Beweismittel dienen, was sich laut Bundesrat positiv auf die Zahl der Anzeigen und Verurteilungen auswirken könnte.
Die Vernehmlassung zum Gesetzesentwurf dauert bis zum 24. Januar 2025. (sda/lap)
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pserratore
👍👍👍
spalen
die opfer von verbrechen benötigen unsere hilfe, nicht die nur täter!