Regierung sieht keinen Bedarf für Hundekurs-Pflicht
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Massnahmen
Baselland

Regierung sieht keinen Bedarf für Hundekurs-Pflicht

22.01.2025 11:50

Baseljetzt

Die Baselbieter Regierung sieht keinen Bedarf für ein Kursobligatorium für Hundehalterinnen und -halter. Gefährliche Situationen, die von einzelnen Hunden ausgehen, könnten auch mit einem Kursobligatorium nicht ausgeschlossen werden.

Die Regierung erachte es hingegen als zielführend, konsequent Massnahmen bei jenen Hundehaltern durchzusetzen, welche «aktenkundig nicht in der Lage sind, ihren Hund sicher zu führen», heisst es weiter in der Antwort auf eine Interpellation von Patricia Doka-Bräutigam (Mitte).

Dabei zieht die Baselbieter Exekutive einen Vergleich mit dem Kanton Zürich. Trotz striktem Hundekurs-Obligatorium sei der Anteil der gemeldeten Vorfälle (2 Prozent) im Verhältnis zu den registrierten Hunden nicht tiefer als im Baselland.

267 Vorfälle mit Hunden letztes Jahr

Stand Ende November 2024 sind im Kanton Basel-Landschaft 17’950 Hunde registriert. Letztes Jahr wurden 267 Fälle im Zusammenhang mit Hunden gemeldet. Dies entspricht einem Anteil von 1,5 Prozent im Verhältnis zur Gesamtzahl der Hunde.

In den Vorjahren 2021 bis 2023 betrug der Anteil 1,3 Prozent, wie es in der Antwort heisst. Der Anteil von Verletzungen bei Menschen liegt zwischen 0,7 und 0,9 Prozent. Darunter fallen nicht nur Bisse, sonder auch Stürze, Kratz- und Bagatellverletzungen.

Im Kanton Baselland gilt aktuell nur eine Kurspflicht für Halterinnen und Halter von Listenhunden, also Rassen, die als potenziell gefährlich eingestuft werden. Dazu müssen sie das nationale Hundehalterbrevet absolvieren. Seit 2021 hat das Amt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen für 160 Listenhunde eine Haltebewilligung erteilt, wie die Regierung weiter schreibt.

Anders als das Baselbiet hat der Nachbarkanton Basel-Stadt nach einer Zunahme von Vorfällen mit aggressiven Hunden kürzlich eine Kurspflicht für Ersthalterinnen und -halter eingeführt. Der Grosse Rat hatte sich letztes Jahr für eine entsprechende Revision des Hundegesetzes ausgesprochen. Das Obligatorium gilt ab dem 1. April 2025. (sda/mik)

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Kommentare

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23.01.2025 07:44

Thomy

Wäre auch in Basel-Stadt angebracht

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23.01.2025 05:09

pserratore

👎

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