UNO kritisiert pauschales Demo-Verbot in Basel scharf
Baseljetzt
Der Kanton Basel-Stadt verbietet jegliche Kundgebungen am Wochenende und fängt sich dafür harsche Kritik von den Vereinten Nationen und Amnesty International ein. Das pauschale Verbot sei «unzulässig».
Während Zürich diese Woche keine Demos im Zusammenhang mit dem Nahostkonflikt erlaubt, verbietet Basel momentan sogar generell Kundgebungen. So untersagte die Stadt eine zunächst bewilligte Demonstration von Gegnern der Corona-Massnahmen. Bern begründet das Kundgebungsverbot mit der allgemeinen Sicherheitslage und anderen Anlässen wie einem Fussballspiel sowie den Wahlen.
Die Basler Sicherheitsdirektorin Stephanie Eymann begründet das generelle Demonstrationsverbot auf Basler Boden am Wochenende mit der kritischen Sicherheitslage aufgrund des Nahost-Konflikts. Eigentlich sollte am Samstag zum einen eine trinationale Demo von Corona-Massnahmenkritikern rund um die Organisation Massvoll. Diese war von der Basler Polizei in einem ersten Schritt bewilligt worden. Zum anderen hatte Basel Nazifrei eine unbewilligte Gegendemonstration angekündigt.
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Das Recht auf Meinungsäusserung und Teilnahme an Debatten dürfe nicht ungebührlich eingeschränkt werden, sagte die Sprecherin des Uno-Menschenrechtsbüros, Ravina Shamdasani, am Freitag in Genf.
UNO: «Beschränkungen sofort aufheben»
Staaten hätten die Pflicht, sichere Räume für Kundgebungen, kritische Stimmen zum Konflikt oder Solidaritätskundgebungen mit Israelis oder Palästinensern zu schaffen. «Wir rufen Behörden auf, unnötige oder unverhältnismässige Versammlungsbeschränkungen mit sofortiger Wirkung aufzuheben», sagte die Sprecherin in Genf.
Amnesty International hielt fest, die öffentliche Ordnung und Sicherheit könnten zwar Gründe für ein Demonstrationsverbot sein. Ein solches Verbot sei nach Völkerrecht aber nur rechtens, wenn die Bedrohung konkret in einer Einzelprüfung festgestellt wurde, und keine anderen, weniger restriktive Massnahmen die Bedrohung eindämmen können.
In keinem Fall rechtfertigten Gründe der öffentlichen Sicherheit ein pauschales und abstraktes Verbot wie in Bern, Basel und Zürich. Sowohl das Recht auf freie Meinungsäusserung als auch die Versammlungsfreiheit sind in der Bundesverfassung und in den internationalen Menschenrechtsnormen garantiert, wie Amnesty International schrieb.
Diese Grundrechte liessen sich nicht nach Gutdünken erteilen oder einschränken. Jede Einschränkung müsse einer im Völkerrecht verankerten Begründung standhalten.
Romandie mit liberalerer Praxis
Anders als in der Deutschschweiz bewilligte die Waadtländer Hauptstadt Lausanne am Donnerstagabend eine Kundgebung für Palästina. Rund 4500 Menschen zogen friedlich durch die Strassen. (sda/daf)
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Nestor1
Langsam aber sicher muss ich mir überlegen, ob wir aus diesem mittlerweile leider zum überflüssig gewordenen Verein wieder austreten sollten. Taugt nichts und sich einmischen geht gar nicht. Hätte andere Aufgaben die er abgehen sollte. Ich begreife jeden Staat, der nicht beitritt oder sich mit Fragen von Rückzug beschäftigt. Analog auch zur WHO. (z.B. Covid- Impfzwang-Zwang). Ich bin kein Impfgegner, im Gegenteil, aber dies geht zu weit. Empfehlungen ok.
PJPM
Setzt man die Kritik der UNO bezüglich der Demos in Basel in Relation zu den dringlichen internationalen Problemen, die einer Lösung bedürfen und zT nach Jahren nicht vorankommen, muss man feststellen, dass der zahnlose Hund nur noch bellen, aber nicht mehr beissen kann.