Weil am Rhein will neue temporäre Unterkunft für Flüchtlinge schaffen
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Rebgarten
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Weil am Rhein will neue temporäre Unterkunft für Flüchtlinge schaffen

11.09.2024 17:13 - update 11.09.2024 17:26
David Frische

David Frische

Im Landkreis Lörrach fallen bis Ende Jahr rund 400 Plätze für Geflüchtete weg. Deshalb plant der Landkreis gemeinsam mit Weil am Rhein eine temporäre Flüchtlings-Unterkunft im Gewerbegebiet Rebgarten.

Der Landkreis Lörrach und die Stadt Weil am Rhein wollen im Gewerbegebiet Rebgarten eine Gemeinschaftsunterkunft einrichten, wo 280 geflüchtete Personen vorläufig untergebracht werden können. Das teilte das Landratsamt Lörrach am Mittwoch mit. Zudem sei eine Anschlussunterbringung mit 90 Plätzen geplant. Die Massnahme sei notwendig, weil bis Ende Jahr rund 400 Plätze für Geflüchtete im Landkreis wegfielen, heisst es weiter.

Bei den Unterkünften handelt es sich um Container, die Ende 2025 bezugsfertig sein sollen. Sie sollen für fünf Jahre mit der Option für die Verlängerung um maximal ein weiteres Jahr bestehen. «Eine ähnliche Kombination aus Vorläufiger Unterbringung und Anschlussunterbringung in unmittelbarer Nähe zueinander gibt es mit guten Erfahrungen bereits seit zwei Jahren am Standort Sägischopf in Haltingen», schreibt das Landratsamt Lörrach.

Entscheid noch diesen Monat

Nun wird die Politik über die Pläne entscheiden. Zunächst wird der Finanzausschuss der Stadt Weil am Rhein am 16. September über die Anpachtung eines Grundstücks im Gewerbegebiet Rebgarten öffentlich beraten. Dann wird der Weiler Gemeinderat am 24. September über das Vorhaben entscheiden.

Aktuell werden dem Landkreis Lörrach zwischen 50 und 100 Menschen pro Monat für die Vorläufige Unterbringung zugewiesen, wie das Landratsamt schreibt. Aufgrund des in Baden-Württemberg geltenden dreistufigen Unterbringungssystems sind Städte und Gemeinden in der Pflicht, nach spätestens 24 Monaten Geflüchtete in die so genannte Anschlussunterbringung zu übernehmen. «Für Weil am Rhein bedeutet dies, in diesem Jahr insgesamt rund 260 Menschen unterzubringen.» Die Quote für diese Anschlussunterbringung richte sich dabei nach der Grösse der Stadt oder Gemeinde. Gebe es vor Ort eine Gemeinschaftsunterkunft für die vorläufige Unterbringung, würden diese Plätze zu 40 Prozent auf die Quote angerechnet. «Eine Gemeinschaftsunterkunft in einer Stadt oder Gemeinde führt also dazu, dass weniger Wohnraum für die Anschlussunterbringung geschaffen werden muss», so das Landratsamt Lörrach.

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