
Zweite Instanz erhöht Landesverweis für Drogendealer auf 15 Jahre
Baseljetzt
Mit einem Landesverweis von 15 Jahren gegen einen 50-jährigen Drogenhändler hat das Appellationsgericht Basel-Stadt am Freitag die Strafe auf Antrag der Staatsanwaltschaft verschärft.
Die Vorinstanz hatte den spanisch-kolumbianischen Doppelbürger noch für 12 Jahre des Landes verwiesen.
Ansonsten bestätigte die Fünferkammer des Appellationsgerichts weitestgehend das Urteil des Strafgerichts. Dieses hatte den Mann im Januar 2023 zu einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren und neun Monaten verurteilt. Der Schuldspruch lautet auch nach zwei Verhandlungen auf Verbrechen gegen das Betäubungsmittelgesetz mit grosser Gesundheitsgefährdung und Geldwäscherei – beides gewerbs- sowie bandenmässig.
Wie die Vorinstanz ging das Appellationsgericht davon aus, dass der Mann mit mehreren Kilogramm Kokain gehandelt hatte. Entgegen dem erstinstanzlichen Urteil korrigierte es aber die Mindestmenge auf fünf Kilogramm und den durchschnittlichen Reinheitsgrad von 23 auf 37 Prozent. Dies wirkte sich jedoch nicht auf die Gesamtstrafe aus.
«Gut organisierte Bande»
Die Gerichtspräsidentin hielt in der Urteilsbegründung fest, dass der Mann als Kopf einer «gut organisierten Bande» agiert habe, die aus Familienmitgliedern und Freunden aus der spanisch-kolumbianischen Community zusammengesetzt gewesen sei. «Er bezog das Kokain günstig an der Quelle in Kolumbien», hiess es. In Basel hätten mehrere Wohnungen als Stützpunkte für den Vertrieb gedient.
«Hier waren keine Amateure am Werk», sagte die Richterin. Das beweise schon allein der Fund des SkyECC-Handys. Dessen Auswertung gab Hinweise darauf, dass der 50-Jährige in noch viel mehr Drogengeschäfte verstrickt war. Anlasten konnte man es ihm aber nicht: Das Gericht hatte am Mittwoch entschieden, die SkyECC-Daten seien aus formellen Gründen nicht verwertbar.
Die Verteidigung unterlag damit mit ihrer Version, dass es sich beim Beurteilten lediglich um einen Kleinkriminellen handle. Sie hatte in ihrem Plädoyer am Mittwoch eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten beantragt und sich für einen Landesverweis von maximal fünf Jahren eingesetzt.
Gericht kritisiert die Ermittlungen
Das Gericht blieb jedoch auch weit unter der Forderung der Staatsanwaltschaft. Diese hatte, auch unter Einbezug der nicht verwerteten SkyECC-Daten, das Bild eines Drogenbosses skizziert, der auf der obersten Hierarchiestufe agierte, und eine Freiheitsstrafe von 17 Jahren und drei Monaten beantragt. Ganz so hoch vermochte das Gericht den Mann mangels verwertbarer Beweise nicht einzustufen.
Das Appellationsgericht äusserte zumindest implizit Kritik an den Ermittlungen. So sei nur eines von drei Handys des Beurteilten gefunden worden – von zwei weiteren fehle «jede Spur». Diese seien der Staatsanwaltschaft «durch die Maschen geschlüpft».
Zudem bemängelte das Gericht, dass die Stützpunkte des Verurteilten und von dessen Komplizen nur einer nach dem anderen – teilweise durch Zufall – gefunden wurden. Viele der Bandenmitglieder, die teilweise bereits wegen Drogendelikten verurteilt wurden, hatten Verbindungen zur Wohnung des Beurteilten in Basel. Und der kolumbianische Mittelsmann habe in Kolumbien am gleichen Ort gewohnt wie die Lebenspartnerin des 50-Jährigen.
Bundesgericht wird sich mit SkyECC befassen
Das Urteil des Basler Appellationsgerichts kann noch von beiden Parteien vor Bundesgericht angefochten werden. Bis zu einem rechtskräftigen Schuldspruch gilt die Unschuldsvermutung.
Definitiv wird sich die höchste Schweizer Instanz aber noch mit der Verwertbarkeit von SkyECC-Daten auseinandersetzen. Das Zürcher Obergericht hatte diese in einem Urteil im August als «absolut unverwertbar» taxiert, die Zürcher Staatsanwaltschaft hat den Entscheid aber angefochten. (sda/lef)
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pserratore
Sehr gut 👍
kutti
Es hat noch sehr viele am Claraplatz