1. Mai-Komitee geht rechtlich gegen Polizei-Einsatz vor
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Demonstration
Basel-Stadt

1. Mai-Komitee geht rechtlich gegen Polizei-Einsatz vor

10.05.2023 13:22 - update 11.05.2023 17:46
Mario Brunner

Mario Brunner

Der Polizei-Einsatz an der 1. Mai-Demo hat ein juristisches Nachspiel. Das 1. Mai-Komitee reicht in «zahlreichen Fällen Rechtsmittel ein».

Der Vorwurf ist happig. Die Basler Polizei habe am 1. Mai in «zahlreichen Fällen» gegen geltendes Recht verstossen. So verlangt das Komitee Feststellungsverfügungen und reicht Rekurse ein. Die Polizei habe etwa 280 Personen die Freiheit entzogen. Nun soll festgestellt werden, ob Grundrechte verletzt worden sind und ob die Polizei widerrechtlich Zwangsmassnahmen eingesetzt hat. Dies teilen Vertreterinnen und Vertreter der Gewerkschaft Unia sowie Rechtsanwälte am Donnerstag vor den Medien mit.

Die Forderung: «die gesammelten Fälle von Freiheitsbeschränkungen und Freiheitsentzüge zu klären, die polizeilich erhobenen Personen-, Film- und Fotodaten der Betroffenen zu löschen und die zugefügten Nachteile wieder gut zu machen.» Damit will das Komitee wichtige Schritte unternehmen, um die Rechte der Betroffenen zu sichern.

54 Personen gehen rechtlich vor

Für Lucien Robischon vom 1. Mai-Komitee ist klar: «So etwas darf nie wieder passieren.» Es sei wichtig, rechtliche Schritte einzureichen. Denn es könne sein, dass solche Vorfälle künftige Demonstrationen beeinflussen: «Ich kann mir auch sehr gut vorstellen, dass das Personen abschreckt, ihre Meinung kund zu tun. Das entspricht bestimmt nicht dem Gedanken der Demokratie», so Robischon.

Rechtsanwalt Guido Ehrler teilt mit, dass sich bisher 54 betroffene Personen für rechtliche Schritte entschieden haben. Je nach Betroffenheit stehen unterschiedliche Rechtsmittel zur Verfügung. Die Chancen für Erfolge sind von Fall zu Fall unterschiedlich. Grundsätzlich sei man aber zuversichtlich, dass das Verhalten der Polizei auch rechtlich verurteilt wird.

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Kommentare

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10.05.2023 16:15

DAH1

Hoffentlich zeigen die Richter nun Rückgrat und lehnen das Ansinnen des 1. Mai-Komitee bachab. Wenn nicht, dann gehören diese Richter ebenfalls vor Gericht gestellt.

8 1
10.05.2023 15:31

TomGrau

sehr gut! dieser unverhältnismässige Polizeiterror muss Konsequenzen habe.

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