
«Indirektes Roadpricing»: Astra zweifelt an Rechtmässigkeit der Durchfahrtskontrolle
Baseljetzt
Gegenüber dem «Blick» wirft das Astra die Frage auf, ob es sich bei der Massnahme um indirektes Roadpricing handle. In dem Fall hätte das Parlament entscheiden müssen, ob Birsfelden die Massnahme umsetzen darf.
Das Wichtigste in Kürze
- Das Bundesamt für Strassen erklärt zudem, dass nicht im vorhinein klar ist, ob die Massnahme verhältnissmässig und im öffentlichen Interesse ist
- Das Kamerasystem sei ausserdem nicht vom Eidgenösssischen Institut für Metrologie geprüft worden
- Der Gemeindeverwalter wehrt sich gegen die Vorwürfe. Die Einnahmen er Gemeinde hätten zudem wieder abgenommen
Die Birsfelder Durchfahrtskontrolle wird immer wieder hitzig diskutiert. Viele Medien berichteten über die Baselbieter Gemeinde. Nun äussert sich auch das Bundesamt für Strassen (Astra) zur Regel und zeigt sich wenig erfreut.
Seit dem 1. September gibt es in Birsfelden eine automatisierte Durchfahrtskontrolle. Wer die Quartierstrassen befährt, muss mindestens 15 Minuten bleiben, ansonsten droht eine Busse von 100 Franken. Mit dieser Massnahme soll vor allem der Ausweichverkehr reduziert werden, da viele Autofahrende versuchen, dem Pendlerstau durch die Quartierstrassen zu entgehen.
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Gegenüber dem «Blick» erklärt das Astra nun, dass nicht von vornherein klar sei, dass die Massnahme verhältnismässig und im öffentlichen Interesse ist. «Ferner stellt sich die Frage, ob es sich nicht um indirektes Roadpricing handelt.» Roadpricing bezeichnet ein Verkehrskonzept, bei dem Autofahrende für die Nutzung bestimmter Strassen oder Strassenabschnitte bezahlen müssen.
Parlament hätte entscheiden müssen
Wenn es sich um Roadpricing handelt, hätten National- und Ständerat über die Ausnahme entscheiden müssen. Wie das Astra gegenüber dem «Blick» sagt, erhielt es aber keine entsprechende Info von der Gemeinde Birsfelden. Ausserdem braucht es laut dem Ordnungsbussengesetz eine Überwachungsanlage, die den Anforderungen des Messgesetzes von 2011 entspricht, wie der «Blick» weiter schreibt. Allerdings sei die Kamera in Birsfelden nicht vom Eidgenössischen Institut für Metrologie (Metas) geprüft worden.
Gemeindeverwaltungsleiter Martin Schürmann erklärt gegenüber dem «Blick», dass das Kamerasystem von der kantonalen Aufsichtsstelle bewilligt worden sei. Eine Verifizierung bei Metas sei nicht möglich, da ein entsprechender Vorstoss 2019 abgelehnt wurde. «Die gesetzlichen Vorlagen sind erfüllt», sagt Schürmann.
Gemeinde nimmt weniger Geld ein als zu Beginn
Ob die Durchfahrtskontrolle in Birsfelden rechtens ist oder nicht, darüber hat Baseljetzt bereits mit der Juristin Sabine Gless gesprochen. Aus ihrer Sicht hat sich die Gemeinde an den rechtlichen Vorgaben orientiert, die bisher existierten. Ob das Datenschutz-Regime hält, werde aber einer der Streitpunkte sein, ist sich die Juristin sicher.
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Birsfelden bleibt also im Kreuzfeuer der Kritik. Noch läuft die Durchfahrtskontrolle, und die Gemeinde nimmt weiterhin Geld ein. Wenn auch nicht mehr so viel wie zu Beginn, wie Schürmann gegenüber dem «Blick» erklärte. (vaz)
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Sonnenliebe
ASTRA und Herr Bundesrat Rösti? Ein Komplott erster Reihe.
skywings2
Das Astra untersteht BR Rösti. Mehr muss ich nicht schreiben.
Hoschi
Genau das sagt wohl alles.