Strafgerichtspräsidien im Kanton werden aufgestockt
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Grosser Rat
Basel-Stadt

Strafgerichtspräsidien im Kanton werden aufgestockt

10.04.2024 11:15 - update 10.04.2024 14:02

Baseljetzt

Die Strafgerichtspräsidien im Kanton Basel-Stadt werden um 130 Stellenprozente aufgestockt. Der Grosse Rat hat am Mittwoch einer entsprechenden Teilrevision des Gerichtsorganisationsgesetzes zugestimmt.

Das Parlament folgte somit der vorberatenden Kommission, die zwei Stellen von je 80 und 50 Stellenprozenten beantragte. Die Regierung hatte hingegen eine Vollzeitstelle gefordert. Das Parlament entschied sich mit 71 zu 25 Stimmen bei 1 Enthaltung jedoch für den Vorschlag der Justiz-, Sicherheits- und Sportkommission (JSSK). Deren Präsidentin Barbara Heer (SP) sagte, dass eine Ermöglichung von Teilzeitstellen ein wichtiger Schritt zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie sei.

Stephan Wullschleger, Präsident des Gerichtsrats, sprach sich in seinem Gastvotum vor dem Parlament für den Vorschlag der Kommission aus. Es gebe viele sehr gute Kandidatinnen und Kandidaten, die sich nur auf Teilzeitstellen bewerben würden. Gleichzeitig gebe es grosse Fälle, die man nur mit einem höheren Pensum bewältigen könne. Der Vorschlag der Kommission mit einem 80- und 50-Prozent-Pensum vereine beide Anliegen.

Justiz- und Sicherheitsdirektorin Stephanie Eymann (LDP) sagte, die Regierung halte an ihrem Antrag auf einen Vollzeitstelle fest. Die Verteilung der Stellenprozente, wie von der JSSK gefordert, sei zu wenig konkretisiert.

Höhere Arbeitsbelastung an den Strafgerichten

Die Fraktionen SP, FDP, Mitte/EVP und GLP folgten dem Antrag der Kommission – die LDP und SVP der Regierung. LDP-Fraktionssprecher Lukas Faesch hielt etwa fest, dass einer Abwägung die Bedürfnisse der Strafjustiz denjenigen den individuellen Lebensentwürfen vorzuziehen seien. David Jenny (FDP) meinte hingegen, der Vorschlag der Kommission sei ein «guter Kompromiss». Trotz Zustimmung solle dies aber kein «Freipass» zur Schaffung von Teilzeitstellen sein.

Einig waren sich beide Seiten, dass eine Aufstockung bei den Gerichtspräsidien notwendig ist. Die Basler Regierung begründete ihren Ratschlag damit, dass die Strafjustizbehörden schweizweit überlastet seien. Auch für das Basler Strafgericht zeichne sich ein weiterer Anstieg der Arbeitslast ab. Die Aufstockung erforderte eine Änderung des Gerichtsorganisationsgesetzes. (sda/mei)

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